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BuchKartoniert, Paperback
408 Seiten
Deutsch
Müller (C.F.Jur.)erschienen am07.03.20193. Aufl.
Das Handbuch behandelt das gesamte Beweisantragsrecht im Strafprozess unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung. Es hilft dem Strafverteidiger, auf diesem schwierigen und äußerst fehlerträchtigen Gebiet des Prozessrechts Probleme zu erkennen, Fehler zu vermeiden und Beweisanträge richtig zu formulieren.

Nach einer Darstellung der theoretischen Grundlagen werden Beweisanregung, Beweisermittlung, bedingter Beweisantrag und der Beweisantrag im engeren Sinne dargestellt und voneinander abgegrenzt. Ziel, Zweck und Zeitpunkt der Antragstellung, Entscheidung über den Beweisantrag, Systematik der Ablehnungsgründe, Besonderheiten bei Sachverständigenbeweis, Augenscheinsbeweis und beim Auslandszeugen, Beweisantrag gem.
245 i.V.m.
220 StPO usw. sowie Stellung von Beweisanträgen außerhalb der Hauptverhandlung werden ausführlich erörtert und übersichtlich dargestellt.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR49,00
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR48,99

Produkt

KlappentextDas Handbuch behandelt das gesamte Beweisantragsrecht im Strafprozess unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung. Es hilft dem Strafverteidiger, auf diesem schwierigen und äußerst fehlerträchtigen Gebiet des Prozessrechts Probleme zu erkennen, Fehler zu vermeiden und Beweisanträge richtig zu formulieren.

Nach einer Darstellung der theoretischen Grundlagen werden Beweisanregung, Beweisermittlung, bedingter Beweisantrag und der Beweisantrag im engeren Sinne dargestellt und voneinander abgegrenzt. Ziel, Zweck und Zeitpunkt der Antragstellung, Entscheidung über den Beweisantrag, Systematik der Ablehnungsgründe, Besonderheiten bei Sachverständigenbeweis, Augenscheinsbeweis und beim Auslandszeugen, Beweisantrag gem.
245 i.V.m.
220 StPO usw. sowie Stellung von Beweisanträgen außerhalb der Hauptverhandlung werden ausführlich erörtert und übersichtlich dargestellt.
Details
ISBN/GTIN978-3-8114-6056-0
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2019
Erscheinungsdatum07.03.2019
Auflage3. Aufl.
Reihen-Nr.22
Seiten408 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht549 g
Artikel-Nr.28575682
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Kritik
Insgesamt geben die Autoren den Lesern, zu denen nicht nur Strafverteidiger gehören sollten, sondern alle Praktiker des Strafprozesses, ein kompaktes und systematisches Werk in die Hand, um ein zentrales Gestaltungsmittel und - aus Sicht der Gerichte - eine erhebliche Quelle für revisible Verfahrensrügen anzuwenden. Über eine übersichtliche Gliederung und ein gut sortiertes Schlagwortverzeichnis findet man schnell, was man sucht. Vor allem die Rechtsprechung, aber auch die Literatur sind aktuell ausgewertet, wenn auch ein Schwerpunkt auf älteren, maßgebenden Entscheidungen liegt. Eine Empfehlung!
RiAG Dr. Alexander Schäfer auf: http://dierezensenten.blogspot.com 3.5.2019

Ein kompaktes Buch, das bei jeder strafrechtlichen Hauptverhandlung zumindest in der Aktentasche stecken sollte.
VOTUM, Deutscher Richterbund, Landesverband Berlin 1-2/2007

Mit einem solchen Buch geht der Verteidiger gut gerüstet in die Hauptverhandlung.
juristische bibliothek.de 04.09.2007

Mit diesem Band ist den Autoren die gegenwärtig wohl maßgebliche Monographie zum Beweisantragsrecht gelungen. Eine Fundgrube für alle Verfahrensbeteiligten. Es handelt sich um nichts weniger als eine der wichtigsten strafprozessualen Veröffentlichungen der letzten Jahre, die besondere Aufmerksamkeit verdient.
juralit.com 18.12.2008

Ein herausragendes Buch zu einem der faszinierendsten Gebieten unseres Strafprozeßrechts ...
Strafverteidiger 6/2003
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Autor

Die Autoren:Prof. Dr. Rainer Hamm ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt/M. Er ist Honorarprofessor für Strafprozessrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt/M., Autor zahlreicher Veröffentlichungen sowie Mitherausgeber der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW).Jürgen Pauly ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt/M. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden, Wirtschaftsstrafrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht.