Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Die politischen Ideen

Von der Antike bis zur Gegenwart
BuchGebunden
256 Seiten
Deutsch
marixverlagerschienen am18.06.20143. Aufl.
Geschichte der politischen Ideen kreist seit der Antike um die Frage nach dem Wesen des Staates. So war man zu allen Zeiten von der Notwendigkeit politischer Herrschaft überzeugt, da andernfalls die Gesellschaft im Chaos versinken würde. Das Interesse richtet sich aber ebenso durchgängig auf die Legitimation politischer Herrschaft. Die galt deswegen als erforderlich, weil ausschließlich dem Staat die Ausübung von Gewalt gestattet sein sollte. Die souveräne politische Herrschaft musste also in der einen oder anderen Weise aus dem Willen der Untertanen hergeleitet werden. Schon früh erhob man die Forderung nach Einschränkung politischer Macht und es setzten sich nach und nach die Ideen des Rechtsstaats und der Demokratie durch. Allerdings wurde die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft immer auch am Grad sozialer Gerechtigkeit gemessen, den der Staat garantieren konnte.Die Entwicklungsgeschichte politischer Ideen von der Antike bis zur Gegenwartmehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR10,00
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR7,99

Produkt

KlappentextGeschichte der politischen Ideen kreist seit der Antike um die Frage nach dem Wesen des Staates. So war man zu allen Zeiten von der Notwendigkeit politischer Herrschaft überzeugt, da andernfalls die Gesellschaft im Chaos versinken würde. Das Interesse richtet sich aber ebenso durchgängig auf die Legitimation politischer Herrschaft. Die galt deswegen als erforderlich, weil ausschließlich dem Staat die Ausübung von Gewalt gestattet sein sollte. Die souveräne politische Herrschaft musste also in der einen oder anderen Weise aus dem Willen der Untertanen hergeleitet werden. Schon früh erhob man die Forderung nach Einschränkung politischer Macht und es setzten sich nach und nach die Ideen des Rechtsstaats und der Demokratie durch. Allerdings wurde die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft immer auch am Grad sozialer Gerechtigkeit gemessen, den der Staat garantieren konnte.Die Entwicklungsgeschichte politischer Ideen von der Antike bis zur Gegenwart
ZusammenfassungDie Entwicklungsgeschichte politischer Ideen von der Antike bis zur Gegenwart.
Details
ISBN/GTIN978-3-86539-939-7
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Erscheinungsjahr2014
Erscheinungsdatum18.06.2014
Auflage3. Aufl.
Reihen-Nr.1
Seiten256 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht356 g
Artikel-Nr.10875641
Rubriken

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung2. Geschichte des Staatsbegriffs3. Theorien über den Ursprung und den Wandel von Verfassungen4. Demokratie5. Rechtsstaat und Gewaltenteilung6. Soziale Gerechtigkeit und Freiheitsrechte: ein unlösbarer Konflikt?7. Ausblick8. Verwendete Literaturmehr
Leseprobe
Aus der Einleitung:Jede Darstellung der politischen Ideengeschichte steht vor zwei grundsätzlichen Problemen: Einerseits besteht die politische Theoriegeschichte nicht nur aus klassischen Texten (wie z.B. dem Gesellschaftsvertrag Rousseaus), sondern ebenso aus deren Rezeption, die oft genug deren zentrale Inhalte verfälscht, wenn nicht gar (wie im Fall der RousseauDeutung Carl Schmitts) unkenntlich macht. Daher steht die politische Ideengeschichtsschreibung mindestens auch vor der Aufgabe, die gröbsten Verzerrungen, die den Klassikern geschahen, aufzuzeigen und die originären Intentionen zu akzentuieren. Da auch diese sekundäre Interpretation tendenziös ausfallen kann, bleibt die Beurteilung ihrer Plausibilität letztlich dem Leser überlassen. Um dies zu erleichtern, sucht die vorliegende ideengeschichtliche Studie ihre Sicht durch die entsprechenden Originalzitate und deren jeweilige Interpretation zu belegen.Andererseits kann kein Abriss der politischen Ideengeschichte beanspruchen, einen vollständigen Überblick zu bieten. Wer dies zu unternehmen versuchte, könnte bestenfalls eine hochabstrakte und in ihrer Abstraktion auch wieder problematische Skizze anbieten, die die Entwicklung der politischen Ideen allenfalls in groben Strichen nachzeichnen würde. So lässt sich nicht vermeiden, bestimmte Sachgebiete oder Epochen auf Kosten anderer in den Vordergrund zu stellen. Man könnte z.B. die Entwicklung der Völkerrechtslehren oder die Geschichte der Menschen und Bürgerrechtstheorien zum Leitfaden der Darstellung nehmen. Aber auch die Ideengeschichte der politischen Utopien wäre zumal diese Gattung mittlerweile zu den bedrohten Arten zu rechnen ist geeignet, die unterschiedlichen Staatskonzeptionen vorzustellen. Denn untereinander sind die Fragen nach der Legitimierbarkeit eines politischen Herrschaftsverbandes, seinem Zweck, seiner Organisation und seinen Beziehungen zu anderen Staaten auf vielfältige Weise ineinander verwoben, sodass immer auch die jeweils komplementären Aspekte der darzustellenden Theorien mitzubehandeln wären. Immer aber wirkt die Auswahl der Gesichtspunkte, unter denen die politische Ideengeschichte rekonstruiert wird, zurück auf den dargestellten Gegenstand.Die einzig seriöse Lösung dieses methodischen Problems besteht darin, die Auswahlkriterien von vornherein zu benennen, die der jeweiligen Theoriegeschichte zugrunde liegen. In Anlehnung an die bekannte und oft verkannte Hegelsche Formel, nach der das Vernünftige wirklich und das Wirkliche vernünftig ist (Hegel, Grundlinien, 24), nimmt der vorliegende Abriss der politischen Ideengeschichte das derzeitig gültige Verfassungsrecht der Bundesrepublik zum Ausgangspunkt. Dies aus drei Gründen: Zum einen sind die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes im Großen und Ganzen dieselben wie die Verfassungsordnungen der anderen westlichen Staaten (bezogen auf die postkommunistischen Staaten Osteuropas trifft dieses nur teilweise zu). Zum anderen haben sich in den grundlegenden Prinzipien des bundesdeutschen Verfassungsrechts die staatsrechtsgeschichtlichen Erfahrungen seit der Neuzeit niedergeschlagen. Das lässt sich insbesondere an der Einbeziehung des Sozialstaatsprinzips ablesen. Dessen Ausgestaltung überantwortet man allerdings vor allem dem Gesetzgeber, wOmit eine Lehre aus der Weimarer Verfassungskrise gezogen wird, die letztlich dem Nationalsozialismus den Weg bereitete. Schließlich reflektieren sich in Verfassungen des Grundgesetz-Typs die wesentlichen Erkenntnisfortschritte der politischen Philosophie Europas.Die Verfassungsgrundsätze der bundesdeutschen Rechtsordnung werden in Art. 20 GG aufgezählt: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäBige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."Zunächst wird "die Bundesrepublik Deutschland" als ein "demokratischer und sozialer Bundesstaat" definiert (Art. 20 Abs. 1 GG), womit eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates ausgesprochen wird, Ungleichverteilungen des Eigentums und Einkommens jedenfalls nicht in beliebigem Grad zuzulassen; so jedenfalls der Tenor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Keinesfalls ist hier bloß ein ,vorsorgender' Sozialstaat gemeint, der z. B. mit bildungsoder familienpolitischen Mitteln zukünftiger Armut vorzubeugen hätte, sondern ebenso der nachsorgende' Sozialstaat, der für eingetretene materielle Notlagen zuständig ist.mehr

Autor

PD Dr. Ulrich Thiele, Jahrgang 1954, Studium der Philosophie, Kunstgeschichte und Archäologie an der Universität Bochum; Studium der Philosophie, Soziologie und Kunstgeschichte an der Universität Heidelberg; Promotion im Fach Philosophie; 1995-2001 Lehrbe-auftragter an den Instituten für Philosophie und Politikwissenschaft der Universität Heidelberg und dem Institut für Politikwissenschaft (II) der Universität Frankfurt am Main; 2002 Habilitation in Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Politische Philosophie am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Frankfurt am Main; seit 2003 PD für das Fach Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Politische Philosophie; seit Juni 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft der TU Darmstadt; seit Oktober 2007 akademischer Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Heidelberg.