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Plankontrolle durch Umweltverbände - Überindividueller und Interessentenrechtsschutz gegen Pläne und Programme nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, Beiträge zum Raumplanungsrecht
BuchKartoniert, Paperback
Deutsch
Lexxion Verlagsgesellschafterschienen am17.02.2023Neuauflage
Das 2006 erlassene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regeltden Zugang von Umweltverbänden und Individuen zu denVerwaltungsgerichtenzur Überprüfung umweltrelevanterEntscheidungen. Die Novelle des Gesetzes 2017 dient derAnpassung des nationalen Rechts an völker- und unionsrechtlicheVorgaben, insbesondere an die Aarhus-Konvention.Im Zuge dieser Änderung ist der Anwendungsbereichdes Gesetzes erheblich erweitert worden, sodass nunmehrauch Entscheidungen über die Annahme von Plänen undProgrammen, für die eine Strategische Umweltprüfung(SUP) durchzuführen ist, gerichtlich überprüfbar sind. ImKontext des Völker- und Unionsrechts wird untersucht, wiesich diese Novellierung auf die Rechtsbehelfsmöglichkeitengegen Instrumente der räumlichen Gesamtplanung undgegen SUP-pflichtige Pläne und Programme der Fachplanungauswirkt und welche Konsequenzen sich für diePlanungspraxis ergeben. Dabei nimmt die Arbeit unteranderem die Modifizierung des verwaltungsgerichtlichenRechtsschutzes, die partielle Abschaffung der materiellenPräklusion und das Verfahrensfehlerfolgenregime in denBlick.mehr

Produkt

KlappentextDas 2006 erlassene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regeltden Zugang von Umweltverbänden und Individuen zu denVerwaltungsgerichtenzur Überprüfung umweltrelevanterEntscheidungen. Die Novelle des Gesetzes 2017 dient derAnpassung des nationalen Rechts an völker- und unionsrechtlicheVorgaben, insbesondere an die Aarhus-Konvention.Im Zuge dieser Änderung ist der Anwendungsbereichdes Gesetzes erheblich erweitert worden, sodass nunmehrauch Entscheidungen über die Annahme von Plänen undProgrammen, für die eine Strategische Umweltprüfung(SUP) durchzuführen ist, gerichtlich überprüfbar sind. ImKontext des Völker- und Unionsrechts wird untersucht, wiesich diese Novellierung auf die Rechtsbehelfsmöglichkeitengegen Instrumente der räumlichen Gesamtplanung undgegen SUP-pflichtige Pläne und Programme der Fachplanungauswirkt und welche Konsequenzen sich für diePlanungspraxis ergeben. Dabei nimmt die Arbeit unteranderem die Modifizierung des verwaltungsgerichtlichenRechtsschutzes, die partielle Abschaffung der materiellenPräklusion und das Verfahrensfehlerfolgenregime in denBlick.