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Die EU-kartellrechtliche Beurteilung von Technologietransfer-Vereinbarungen nach der Verordnung (EU) Nr. 316/2014 und den Technologietransfer-Leitlinien

BuchGebunden
713 Seiten
Deutsch
Technologietransfer-Vereinbarungen, die eine Lizenzierung von Technologierechten (z.B. Patente) zum Gegenstand haben, sind in der Regel effizienzsteigernd und wettbewerbsfördernd. Sie können aber auch verschiedenartige Wettbewerbsbeschränkungen enthalten, bei deren Beurteilung der Teufel oft im Detail steckt. Den maßgeblichen Rechtsrahmen in der EU für diesen praxisrelevanten Bereich an der Schnittstelle von Kartellrecht und Recht des geistigen Eigentums bildet die als Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) bekannte Verordnung (EU) Nr. 316/2014, welche von umfangreichen Leitlinien begleitet wird.Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der kartellrechtlichen Beurteilung der wichtigsten Klauseln bzw. Regelungskonstellationen in Technologietransfer-Vereinbarungen: vor allem Preisbeschränkungen und Lizenzgebührenregelungen, Output-Beschränkungen, Field-of-use-Klauseln, Exklusiv- und Alleinlizenzen, Zweitlieferantenlizenzen, Eigenbedarfsbeschränkungen, Verkaufsbeschränkungen, Beschränkungen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Technologieverwertungsbeschränkungen, Rücklizenzierungs- und Rückübertragungsverpflichtungen, Nichtangriffs- und Kündigungsklauseln sowie Kopplungs- und Paketvereinbarungen.Ein besonderes Augenmerk wird dabei nicht nur auf eine umfassende und tiefgründige Untersuchung innerhalb der TT-GVO gelegt, sondern ebenso auf eine Beurteilung außerhalb der Gruppenfreistellungsverordnung (also nach Maßgabe des Art. 101 AEUV), wobei jeweils auch die für die Praxis besonders wichtigen Technologietransfer-Leitlinien detailliert analysiert werden.Hierbei zeigt sich, dass diese zweite Generation eines Regelungsgespanns aus TT-GVO und flankierenden Leitlinien, durch die insgesamt eine verschärfte Beurteilungsweise implementiert wurde, nicht nur einige erhebliche Änderungen mit sich brachte, sondern - insbesondere in den revidierten Leitlinien - auch eine Vielzahl an relevanten Anpassungen und Ergänzungen erfahren hat.mehr

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KlappentextTechnologietransfer-Vereinbarungen, die eine Lizenzierung von Technologierechten (z.B. Patente) zum Gegenstand haben, sind in der Regel effizienzsteigernd und wettbewerbsfördernd. Sie können aber auch verschiedenartige Wettbewerbsbeschränkungen enthalten, bei deren Beurteilung der Teufel oft im Detail steckt. Den maßgeblichen Rechtsrahmen in der EU für diesen praxisrelevanten Bereich an der Schnittstelle von Kartellrecht und Recht des geistigen Eigentums bildet die als Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) bekannte Verordnung (EU) Nr. 316/2014, welche von umfangreichen Leitlinien begleitet wird.Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der kartellrechtlichen Beurteilung der wichtigsten Klauseln bzw. Regelungskonstellationen in Technologietransfer-Vereinbarungen: vor allem Preisbeschränkungen und Lizenzgebührenregelungen, Output-Beschränkungen, Field-of-use-Klauseln, Exklusiv- und Alleinlizenzen, Zweitlieferantenlizenzen, Eigenbedarfsbeschränkungen, Verkaufsbeschränkungen, Beschränkungen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Technologieverwertungsbeschränkungen, Rücklizenzierungs- und Rückübertragungsverpflichtungen, Nichtangriffs- und Kündigungsklauseln sowie Kopplungs- und Paketvereinbarungen.Ein besonderes Augenmerk wird dabei nicht nur auf eine umfassende und tiefgründige Untersuchung innerhalb der TT-GVO gelegt, sondern ebenso auf eine Beurteilung außerhalb der Gruppenfreistellungsverordnung (also nach Maßgabe des Art. 101 AEUV), wobei jeweils auch die für die Praxis besonders wichtigen Technologietransfer-Leitlinien detailliert analysiert werden.Hierbei zeigt sich, dass diese zweite Generation eines Regelungsgespanns aus TT-GVO und flankierenden Leitlinien, durch die insgesamt eine verschärfte Beurteilungsweise implementiert wurde, nicht nur einige erhebliche Änderungen mit sich brachte, sondern - insbesondere in den revidierten Leitlinien - auch eine Vielzahl an relevanten Anpassungen und Ergänzungen erfahren hat.

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