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KlappentextDie Rügeobliegenheit zählt heute wie früher zu den essenziellenRechtsinstituten des deutschen Handelsrechts. Rügt der Käufer einenMangel nicht unverzüglich, gilt die Ware als genehmigt. Diese aufden Verkäuferschutz gerichtete Vorschrift dient der Schnelligkeit undRechtssicherheit im Handelsverkehr.Während die Rügeobliegenheit heute in § 377 HGB ausschließlichfür den beiderseitigen Handelskauf gilt, fand sie im Rahmen desArt. 347 ADHGB bei jedem Rechtsgeschäft Anwendung, welcheseinseitig ein Handelsgeschäft war. Auch ein Nichtkaufmann musstedie Rügeobliegenheit wahren, obwohl er nach bürgerlichem Rechtkontrahierte.Das ADHGB von 1861 galt nahezu in allen Mitgliedstaaten desDeutschen Bundes sowie in nicht zum Deutschen Bund gehörendenGebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie,stand Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875 undprägte ausländische Handelsgesetze, wie z.B. den Entwurf einesschweizerischen Handelsrechtes von 1864 und den italienischenCodice di commercio von 1882. Der Anwendungsbereich derRügeobliegenheit des ADHGB führte zur Entstehung einesmitteleuropäischen Obligationenrechts, indem die Rügeobliegenheitvon den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns nach Verlassendes ADHGB-Rechtsraumes überwiegend auch in allgemeineZivilrechtskodifikationen aufgenommen wurde. Demgegenüber hatder deutsche Gesetzgeber die Anwendung auf den beiderseitigenHandelskauf beschränkt.
Details
ISBN/GTIN978-3-96374-050-3
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Erscheinungsjahr2023
Erscheinungsdatum27.01.2023
Reihen-Nr.28
Seiten350 Seiten
SpracheDeutsch
MasseBreite 170 mm, Höhe 220 mm, Dicke 25 mm
Gewicht611 g
Artikel-Nr.60154353
Rubriken
GenreRecht