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KlappentextIn den fünfzig Jahren seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Bundesverfassungsgerichtin weit über 500 Fällen Gesetze, Verordnungen oder Einzelnormenganz oder teilweise für nichtig oder mit dem Grundgesetz für unvereinbarerklärt. Wie kann diese außerordentlich weitreichende Befugnis eines Gerichts,das weder vom Volk gewählt ist noch diesem Verantwortung schuldet,begründet werden? In der vierten Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung fragtJutta Limbach nach den historischen Voraussetzungen des im Grundgesetzniedergelegten Prinzips vom Vorrang der Verfassung. Sie erläutert die Möglichkeiten,diesem Prinzip Geltung zu verschaffen und diskutiert am Beispielder englischen Demokratie das konkurrierende Postulat von der Souveränitätdes Parlaments. Indem sie die historisch-rechtsvergleichende Fragestellungauf die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EuropäischenMenschenrechtskonvention bezieht, gewinnt Jutta Limbach eine ebenso kritischewie aktuelle Perspektive zur Beurteilung einer der Grundfragen desdemokratischen Verfassungsstaats.
Details
ISBN/GTIN978-3-9807404-1-8
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
ErscheinungsortStuttgart
ErscheinungslandDeutschland
Erscheinungsjahr2001
Erscheinungsdatum01.07.2001
Auflage1., Aufl.
ReiheKleine Reihe
Reihen-Nr.9
Seiten29 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.16112469
Rubriken
GenreGeschichte/Politik