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BuchGebunden
337 Seiten
Deutsch
V&R unipresserschienen am15.11.2021
Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes lässt der organisatorischen und konzeptionellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts große Freiräume. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht schließt konstitutiv das Grundrecht auf negative wie positive Religionsfreiheit ein und eröffnet kleineren Religionsgemeinschaften sowie Konfessionslosen vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Grundnorm entfaltet der vorliegende Band im Licht verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Perspektiven für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht und lotet Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Religionsunterricht und seinen Ersatzfächern wie Ethik, Philosophie oder Werte und Normen aus.





Article 7 (3) of the German "Grundgesetz" gives space for the organizational and conceptual design and further development of religious education in schools. Denomination-oriented religious education constitutively includes the fundamental right to negative as well as positive freedom of religion. It also opens a wide range of possibilities for participation for smaller religious communities as well as for non-religious groups. Starting from the basic constitutional norm, the volume develops perspectives for a sustainable religious education in the light of various religious and secular communities and explores possibilities for cooperation between religious education and its substitute subjects such as ethics, philosophy or "values and norms".
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KlappentextArt. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes lässt der organisatorischen und konzeptionellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts große Freiräume. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht schließt konstitutiv das Grundrecht auf negative wie positive Religionsfreiheit ein und eröffnet kleineren Religionsgemeinschaften sowie Konfessionslosen vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Grundnorm entfaltet der vorliegende Band im Licht verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Perspektiven für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht und lotet Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Religionsunterricht und seinen Ersatzfächern wie Ethik, Philosophie oder Werte und Normen aus.





Article 7 (3) of the German "Grundgesetz" gives space for the organizational and conceptual design and further development of religious education in schools. Denomination-oriented religious education constitutively includes the fundamental right to negative as well as positive freedom of religion. It also opens a wide range of possibilities for participation for smaller religious communities as well as for non-religious groups. Starting from the basic constitutional norm, the volume develops perspectives for a sustainable religious education in the light of various religious and secular communities and explores possibilities for cooperation between religious education and its substitute subjects such as ethics, philosophy or "values and norms".
ZusammenfassungDer konfessionelle Religionsunterricht steht in der Kritik. Jedoch gewährt Art. 7 Abs. 3 GG Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften breiten Spielraum zu seiner organisatorischen, konzeptionellen und unterrichtspraktischen Weiterentwicklung.

Potenziale des Religionsunterrichts im Kontext weltanschaulich-religiöser Vielfalt

Inhalt/Kritik

Prolog
Der konfessionelle Religionsunterricht steht in der Kritik. Jedoch gewährt Art. 7 Abs. 3 GG Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften breiten Spielraum zu seiner organisatorischen, konzeptionellen und unterrichtspraktischen Weiterentwicklung.mehr

Schlagworte

Autor

Prof. Dr. Annett Abdel-Rahman ist Juniorprofessorin für Fachdidaktik des islamischen Religionsunterrichts am Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück. Zuvor war sie Landeskoordinatorin für das Netzwerk der Lehrkräfte Islamische Religion i. A. des Kultusministeriums Niedersachsen, Fachseminarleiterin sowie Mitglied von Kommissionen zur Erstellung der Kerncurricula in Niedersachsen. Sie beschäftigt sich mit Fragen der Kompetenzorientierung, den Kriterien guten Religionsunterrichts und dem Verhältnis von Gemeindepädagogik und Religionsunterricht. Interreligiösen Dialog betreibt sie auf www.religionen-entdecken.de.
Dr. Jan Woppowa ist Studienreferendar an einem Bielefelder Gymnasium.
Neuvermessung des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG