Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Rabbinische Texte, Erste Reihe: Die Tosefta. Band III: Seder Naschim

Band III,2: Nedarim - Nezirut. Übersetzung und Erklärung
BuchGebunden
228 Seiten
Deutsch
Kohlhammererschienen am18.06.2014
Der Traktat Nedarim "Gelübde" befasst sich mit den Bestimmungen zur Rechtsgültigkeit von bedingten und unbedingten Selbstverpflichtungen. Ein Großteil der behandelten Beispiele behandelt Formen des Genussverzichtes infolge eines Gelübdes. Dabei werden dem Leser die vielfältigen und weitreichenden Konsequenzen vor Augen geführt, die ein solches Gelübde für das soziale Gefüge einer Familie oder die gesamte Dorf- bzw. Stadtgemeinschaft haben konnte. Der Traktat Nezirut behandelt die Naziräatsgelübde. Er behandelt auf der Grundlage von Num 6 die Verpflichtungen, die eine Person eingeht, die sich dieser Form der temporären Selbstweihe unterzieht. Von besonderer Bedeutung sind dabei die rabbinischen Bestimmungen hinsichtlich der Dauer, der Unterbrechung und der Auslösung des Naziräats am Jerusalemer Tempel.mehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR219,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR194,99

Produkt

KlappentextDer Traktat Nedarim "Gelübde" befasst sich mit den Bestimmungen zur Rechtsgültigkeit von bedingten und unbedingten Selbstverpflichtungen. Ein Großteil der behandelten Beispiele behandelt Formen des Genussverzichtes infolge eines Gelübdes. Dabei werden dem Leser die vielfältigen und weitreichenden Konsequenzen vor Augen geführt, die ein solches Gelübde für das soziale Gefüge einer Familie oder die gesamte Dorf- bzw. Stadtgemeinschaft haben konnte. Der Traktat Nezirut behandelt die Naziräatsgelübde. Er behandelt auf der Grundlage von Num 6 die Verpflichtungen, die eine Person eingeht, die sich dieser Form der temporären Selbstweihe unterzieht. Von besonderer Bedeutung sind dabei die rabbinischen Bestimmungen hinsichtlich der Dauer, der Unterbrechung und der Auslösung des Naziräats am Jerusalemer Tempel.