Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Strafverteidigers (Litigation-PR)

Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
220 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am31.03.2014
Öffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) gehört noch nicht zum Anwaltsalltag. Meistens beschränkt sich der Strafverteidiger darauf, seinen Klienten im Verfahren zu vertreten. Doch der Beschuldigte fürchtet eine öffentliche Vorverurteilung oft mehr als das Strafurteil. Mit Medienarbeit versucht der Anwalt, das Publikum für den Beschuldigten einzunehmen und vielleicht sogar das Gericht zu einer milden Strafe zu bewegen.

Können die Medien ein Gerichtsurteil tatsächlich beeinflussen? Darüber streiten sich die Juristen, während Medienwissenschaftler und Rechtspsychologen die Frage empirisch untersuchen. In den USA ist der Forschungsgegenstand beliebt, in Europa gab es bisher nur wenige Studien. Dass Medienkampagnen wirksam sein können, zeigen nicht nur die Forschungsergebnisse; ein reales Beispiel für die Macht der Medien war vor mehr als hundert Jahren die Dreyfus-Affäre.

Entschließt sich ein Anwalt für Medienarbeit, ist er in der Art und Weise seines Vorgehens nicht ganz frei, er muss Berufsregeln beachten. Das schweizerische Anwaltsrecht, das hier im Blickpunkt steht, setzt der Öffentlichkeits- und Medienarbeit gewisse Schranken.
mehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR69,90

Produkt

KlappentextÖffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) gehört noch nicht zum Anwaltsalltag. Meistens beschränkt sich der Strafverteidiger darauf, seinen Klienten im Verfahren zu vertreten. Doch der Beschuldigte fürchtet eine öffentliche Vorverurteilung oft mehr als das Strafurteil. Mit Medienarbeit versucht der Anwalt, das Publikum für den Beschuldigten einzunehmen und vielleicht sogar das Gericht zu einer milden Strafe zu bewegen.

Können die Medien ein Gerichtsurteil tatsächlich beeinflussen? Darüber streiten sich die Juristen, während Medienwissenschaftler und Rechtspsychologen die Frage empirisch untersuchen. In den USA ist der Forschungsgegenstand beliebt, in Europa gab es bisher nur wenige Studien. Dass Medienkampagnen wirksam sein können, zeigen nicht nur die Forschungsergebnisse; ein reales Beispiel für die Macht der Medien war vor mehr als hundert Jahren die Dreyfus-Affäre.

Entschließt sich ein Anwalt für Medienarbeit, ist er in der Art und Weise seines Vorgehens nicht ganz frei, er muss Berufsregeln beachten. Das schweizerische Anwaltsrecht, das hier im Blickpunkt steht, setzt der Öffentlichkeits- und Medienarbeit gewisse Schranken.
ZusammenfassungMit Öffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) will der Strafverteidiger eine Vorverurteilung seines Klienten verhindern und vielleicht sogar die Richter zur Milde bewegen. Ob Medien ein Gericht beeinflussen können, ist unter Juristen umstritten. Die sozialwissenschaftliche empirische Forschung hat gezeigt, dass Medienkampagnen tatsächlich wirksam sein können. Doch muss der Anwalt bei seiner Medienarbeit das Berufsrecht beachten, das ihn zu einer gewissen Zurückhaltung verpflichtet.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Einleitung

1. Medialisierung des Strafverfahrens

2. Litigation Public Relations, Litigation-PR

3. Öffentlichkeit, Medien, Public Relations

4. Öffentlichkeit und Medien im Strafverfahren

5. Medieneinfluss auf den Entscheid? Die Sicht der Rechtswissenschaft

6. Medieneinfluss auf den Entscheid? Die Sicht der Sozialwissenschaften

7. Gestaltung der Öffentlichkeits- und Medienarbeit

8. Öffentlichkeits- und Medienarbeit in der Praxis

9. Rechtliche Rahmenbedingungen der Öffentlichkeits- und Medienarbeit

Schluss

Literaturverzeichnis

Personenverzeichnis
mehr
Kritik
»Obwohl die Arbeit vom schweizerischen Recht ausgeht, sind die Problemstellungen auch in anderen Ländern weitgehend dieselben, weshalb jedem Strafverteidiger, der sich mit dem Gedanken trägt, in einem aktuellen Verfahren selbst im Interesse seines Mandanten an die Öffentlichkeit zu gehen, die Lektüre des Werkes von Frau Herzog uneingeschränkt empfohlen werden kann.« Prof. Dr. Bernd Heinrich, in: UFITA - Archiv für Urheber- und Medienrecht, Sonderdruck aus 1/2015

»Das Buch gehört daher nach meinem Dafürhalten als erste deutschsprachige rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema nicht nur in alle Fachbibliotheken, sondern es wäre zu wünschen, dass jeder spezialisierte Strafverteidiger es als präventive Vorbereitung für die Ausnahme vom Regelfall liest oder wegen des branchenüblichen Zeitmangels zumindest überfliegt.« Stephan Bernard, in: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, 133/2015

»Abschließend sei zu der Dissertation angemerkt, dass der Rezensent seit langem keine wissenschaftliche Arbeit mehr gelesen hat, die in Sprache und Aufbau so eingängig ist wie das vorliegende Werk.« In: Richter ohne Robe, 4/2014
mehr

Autor

Annelies Herzog schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft 1979 in Basel ab, ein Zweitstudium in klinischer Psychologie 1994, ebenfalls in Basel. Sie arbeitete vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Information und Dokumentation. In den letzten Jahren war sie als selbstständige Rechtsanwältin in Zürich tätig und unterrichtete an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur.
Weitere Artikel von
Herzog, Annelies