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Die strafrechtliche Einziehung eines Kraftfahrzeugs infolge dessen rechtswidrigen Gebrauchs.

Dissertationsschrift
TaschenbuchKartoniert, Paperback
395 Seiten
Deutsch
Duncker & Humbloterschienen am13.03.2024
In jüngster Vergangenheit ist der strafrechtliche Umgang mit den sog. »Rasern« verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Als Reaktion wurde unter anderem der
315f StGB eingeführt, der es ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Fahrzeuge dieser »Raser« einzuziehen. Daran anknüpfend untersucht die Arbeit, unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge nach dem deutschen Strafrecht generell eingezogen werden können und ob die Fahrzeugeinziehung spürbare Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Zugleich beschäftigt sich die Untersuchung mit der Problematik, weshalb Fahrzeuge bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingezogen werden können, während dies bei anderen Straftaten, wie beispielsweise der Trunkenheit im Verkehr (
316 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (
315c StGB), nicht möglich ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwiefern die Regelungen zur Fahrzeugeinziehung einer Überarbeitung bedürfen. Die Arbeit schließt sodann mit einer konkreten Handlungsempfehlung.
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Produkt

KlappentextIn jüngster Vergangenheit ist der strafrechtliche Umgang mit den sog. »Rasern« verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Als Reaktion wurde unter anderem der
315f StGB eingeführt, der es ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Fahrzeuge dieser »Raser« einzuziehen. Daran anknüpfend untersucht die Arbeit, unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge nach dem deutschen Strafrecht generell eingezogen werden können und ob die Fahrzeugeinziehung spürbare Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Zugleich beschäftigt sich die Untersuchung mit der Problematik, weshalb Fahrzeuge bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingezogen werden können, während dies bei anderen Straftaten, wie beispielsweise der Trunkenheit im Verkehr (
316 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (
315c StGB), nicht möglich ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, inwiefern die Regelungen zur Fahrzeugeinziehung einer Überarbeitung bedürfen. Die Arbeit schließt sodann mit einer konkreten Handlungsempfehlung.
ZusammenfassungDie Arbeit untersucht die Möglichkeiten des deutschen Strafrechts, Fahrzeuge von Straftätern einzuziehen. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, weshalb die Einziehung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen erfolgen kann, während dies bei anderen Straftaten, etwa bei einer Trunkenheit des Fahrers, nicht möglich ist. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, inwiefern die Regelungen zur Fahrzeugeinziehung einer Überarbeitung bedürfen. Die Arbeit schließt mit einer konkreten Handlungsempfehlung.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung

B. Möglichkeiten zur Einziehung eines Kraftfahrzeugs
Allgemeines zur Einziehung - Einziehung
eines Kraftfahrzeugs gemäß
74 StGB - Einziehung eines Kraftfahrzeugs gemäß
74a StGB - Einziehung eines Kraftfahrzeugs gemäß
74b StGB - Relevante Statistiken

C. Verfassungsrechtliche Grenzen der Fahrzeugeinziehung
Verfassungsmäßigkeit der Fahrzeugeinziehung (

74ff. StGB) - Sonderklauseln bei Straßenverkehrsdelikten - Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
D. Einziehungsvorschriften in der Schweiz: Grundlegendes - Einziehung nach dem StGB - Einziehung nach dem SVG - Beschlagnahme - Notverkauf - Abschließender Vergleich der Fahrzeugeinziehung in Deutschland und der Schweiz

E. Weiterentwicklung der Einziehungsregelungen
Bedürfnis der Weiterentwicklung - Einbindung von Einziehungsvorschriften in die

315c, 316 StGB - Anpassung der Einziehung nach
74 StGB - Anpassung der Vorschriften über die Fahrzeugeinziehung - Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - Anpassung der Dritteinziehung - Ergebnis und Handlungsempfehlung

F. Zusammenfassung der Erkenntnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis
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Schlagworte

Autor

Der Autor hat von 2015 bis 2021 Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn studiert. Anschließend promovierte er von 2021 bis 2023 am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht bei Herrn Prof. Dr. Böse. Während der Dissertation arbeitete er sowohl bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei als auch in einer mittelständischen Kanzlei und hat währenddessen mehrere juristische Beiträge veröffentlicht, darunter auch zum Strafrecht. Seit 2022 absolviert der Autor sein Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach. Von März bis Ende Juni 2024 wird er in einer Kanzlei in Madrid arbeiten.
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Kemter, Luis