Hugendubel.info - Die B2B Online-Buchhandlung 

Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.

Die zivilrechtliche Bedeutung der Baulast

Dissertationsschrift.
BuchKartoniert, Paperback
208 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am01.02.1999
Angesichts knapper werdenden Baulandes, insbesondere in den Innenstadten, erlangt die Baulast eine immer grossere praktische Bedeutung. Sie ermoglicht es namlich, durch die Belastung eines anderen Grundstucks rechtliche Hindernisse aus dem Weg zu raumen, die der Bebauung des eigenen Grundstucks entgegenstehen. Die Baulast birgt aber auch ein hohes Konfliktpotential im zivilrechtlichen Verhaltnis zwischen Baulastbegunstigtem und Baulastbelastetem. Den hiermit verbundenen komplexen Problemen widmet sich diese Arbeit, ohne dabei jedoch die offentlich-rechtlichen Aspekte der Baulast ausser acht zu lassen."mehr

Produkt

KlappentextAngesichts knapper werdenden Baulandes, insbesondere in den Innenstadten, erlangt die Baulast eine immer grossere praktische Bedeutung. Sie ermoglicht es namlich, durch die Belastung eines anderen Grundstucks rechtliche Hindernisse aus dem Weg zu raumen, die der Bebauung des eigenen Grundstucks entgegenstehen. Die Baulast birgt aber auch ein hohes Konfliktpotential im zivilrechtlichen Verhaltnis zwischen Baulastbegunstigtem und Baulastbelastetem. Den hiermit verbundenen komplexen Problemen widmet sich diese Arbeit, ohne dabei jedoch die offentlich-rechtlichen Aspekte der Baulast ausser acht zu lassen."

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Historischer Überblick zur Entwicklung der Baulast - Anwendungsbereich der Baulast - Das Grundverhältnis - Baulast als subjektives öffentliches Recht - Nutzungsanspruch des Baulastbegünstigten - Nutzungsentgeltanspruch des Baulastbelasteten - Notarielle Beurkundung.mehr

Autor

Der Autor: Arndt Meinecke studierte Rechtswissenschaft in Hamburg; 1993 Erstes Staatsexamen. Referendariat in Hamburg; 1998 Zweites Staatsexamen. Seit 1998 Rechtsanwalt in Hamburg.
Weitere Artikel von
Meinecke, Arndt