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Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Markenrecht

Dissertationsschrift.
BuchKartoniert, Paperback
143 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am12.05.2000
Mit 21 des am 1.1.1995 in Kraft getretenen neuen Markengesetzes ist erstmals eine gesetzliche Regelung fur die Verwirkung im Kennzeichenrecht geschaffen worden. Danach kann der Unterlassungsanspruch eines Kennzeicheninhabers gegenuber einem Zeichenverletzer nach Ablauf einer Funfjahresfrist verwirken. Die Regelung basiert auf Art. 9 der europaischen Markenrechtsrichtlinie. Die allgemeinen deutschen Verwirkungsgrundsatze, die aus 242 BGB abgeleitet werden, sollen gemass 21 IV MarkenG daneben anwendbar bleiben. Dieses Spannungsverhaltnis ist bei der Auslegung des 21 MarkenG zu berucksichtigen. So mussen etwa die Merkmale Benutzung, Duldung und Boesglaubigkeit gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden.mehr

Produkt

KlappentextMit 21 des am 1.1.1995 in Kraft getretenen neuen Markengesetzes ist erstmals eine gesetzliche Regelung fur die Verwirkung im Kennzeichenrecht geschaffen worden. Danach kann der Unterlassungsanspruch eines Kennzeicheninhabers gegenuber einem Zeichenverletzer nach Ablauf einer Funfjahresfrist verwirken. Die Regelung basiert auf Art. 9 der europaischen Markenrechtsrichtlinie. Die allgemeinen deutschen Verwirkungsgrundsatze, die aus 242 BGB abgeleitet werden, sollen gemass 21 IV MarkenG daneben anwendbar bleiben. Dieses Spannungsverhaltnis ist bei der Auslegung des 21 MarkenG zu berucksichtigen. So mussen etwa die Merkmale Benutzung, Duldung und Boesglaubigkeit gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Das Rechtsinstitut der Verwirkung allgemein - Die Verwirkung nach
21 MarkenG - Die allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Verwirkungsgrundsätze.
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Autor

Der Autor: Mathias Kochendörfer wurde 1972 in Stuttgart geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Gießen. Nach dem ersten Staatsexamen 1998 promovierte er. Seit 1999 ist der Autor Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Marburg. Als solcher ist er seit Januar 2000 in der Kanzlei Hengeler Müller Weitzel Wirtz in Frankfurt a.M. tätig.
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Kochendörfer, Mathias