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Die zweigliedrige BGB-Gesellschaft

Dissertationsschrift.
BuchKartoniert, Paperback
296 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am28.12.2005
Nach Vorstellung verschiedener zweigliedriger BGB-Gesellschaften wird analysiert, weshalb die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung die 320 ff. BGB zwar auf zweigliedrige, nicht aber auf mehrgliedrige BGB-Gesellschaften anwenden will. An Beispielfallen wird aufgezeigt, dass die 320 ff. BGB in der BGB-Gesellschaft anwendbar sind, wenn sich - wie in der zweigliedrigen BGB-Gesellschaft - alle Gesellschafter bis auf einen in derselben Weise verhalten. Sodann wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR thematisiert. Der Autor gelangt uber eine Gesetzesanderung in den 131 Abs. 3, 140 Abs. 1 S. 2 HGB zu dem Schluss, dass durch eine Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag die Lage wie in OHG oder KG geschaffen wird und ein gesetzliches Ausschluss- bzw. UEbernahmerecht besteht, es aber auch zu einer unfreiwilligen, weil aufgedrangten UEbernahme kommen kann. In den Rechtsfolgen wird die Ein-Person(en)-Gesellschaft abgelehnt und eine Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung vertreten. Zudem werden die Rechtsfolgen der UEbernahme fur Prozess, Haftung und Schuld der Beteiligten behandelt.mehr

Produkt

KlappentextNach Vorstellung verschiedener zweigliedriger BGB-Gesellschaften wird analysiert, weshalb die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung die 320 ff. BGB zwar auf zweigliedrige, nicht aber auf mehrgliedrige BGB-Gesellschaften anwenden will. An Beispielfallen wird aufgezeigt, dass die 320 ff. BGB in der BGB-Gesellschaft anwendbar sind, wenn sich - wie in der zweigliedrigen BGB-Gesellschaft - alle Gesellschafter bis auf einen in derselben Weise verhalten. Sodann wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR thematisiert. Der Autor gelangt uber eine Gesetzesanderung in den 131 Abs. 3, 140 Abs. 1 S. 2 HGB zu dem Schluss, dass durch eine Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag die Lage wie in OHG oder KG geschaffen wird und ein gesetzliches Ausschluss- bzw. UEbernahmerecht besteht, es aber auch zu einer unfreiwilligen, weil aufgedrangten UEbernahme kommen kann. In den Rechtsfolgen wird die Ein-Person(en)-Gesellschaft abgelehnt und eine Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung vertreten. Zudem werden die Rechtsfolgen der UEbernahme fur Prozess, Haftung und Schuld der Beteiligten behandelt.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Zweigliedrige BGB-Gesellschaft - BGB-Gesellschaftsvertrag als gegenseitiger Vertrag - Anwendbarkeit der

320 ff. BGB - Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Übernahme in der BGB-Gesellschaft - Gesetzlicher Ausschluss in der BGB-Gesellschaft - Fehlerhafte Übernahme - Fehlerhafte zweigliedrige BGB-Gesellschaft.
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Autor

Der Autor: Hermann Raible, geboren 1974 in Stuttgart; 1993-1998 Jurastudium an der Universität Tübingen; 1996 praktischer Studienaufenthalt bei der Ländervertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU in Brüssel; 1998 erste juristische Staatsprüfung in Tübingen; 1998-2000 Referendariat am Landgericht Tübingen; 1998-1999 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung der Universität Tübingen; 1999-2000 Wahlstation in einer Wirtschaftskanzlei in Toronto; 2000 zweite juristische Staatsprüfung; 2000 Promotion an der Universität Tübingen; 2001 Promotionsstipendium der Landesgraduiertenförderung des Landes Baden-Württemberg; seit 2003 Rechtsanwalt in einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Stuttgart im Bereich Gesellschaftsrecht.
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Raible, Hermann