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Betriebsteilübergang gemäß 613 a BGB und die Zuordnung der übergehenden Arbeitsverhältnisse

Dissertationsschrift.
BuchKartoniert, Paperback
208 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am10.11.2006
Sowohl im Rahmen von Umstrukturierungen als auch im Zuge von Entlassungen stellt sich regelmassig die Problematik der Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betriebsteilen. Besonders relevant wird diese im Anwendungsbereich des 613 a BGB, da in diesen Fallen zwingend die Entscheidung zu treffen ist, welche Arbeitnehmer auf den UEbernehmer ubergehen. Diese Arbeit stellt zunachst die Tatbestandsvoraussetzungen des 613 a BGB dar und gibt im Weiteren eine UEbersicht uber den Meinungsstand zur Problematik der Zuordnung. Schliesslich wird der eigene Loesungsansatz, die analoge Anwendung des 323 Abs. 2 UmwG, hergeleitet und dargestellt.mehr

Produkt

KlappentextSowohl im Rahmen von Umstrukturierungen als auch im Zuge von Entlassungen stellt sich regelmassig die Problematik der Zuordnung von Arbeitnehmern zu Betriebsteilen. Besonders relevant wird diese im Anwendungsbereich des 613 a BGB, da in diesen Fallen zwingend die Entscheidung zu treffen ist, welche Arbeitnehmer auf den UEbernehmer ubergehen. Diese Arbeit stellt zunachst die Tatbestandsvoraussetzungen des 613 a BGB dar und gibt im Weiteren eine UEbersicht uber den Meinungsstand zur Problematik der Zuordnung. Schliesslich wird der eigene Loesungsansatz, die analoge Anwendung des 323 Abs. 2 UmwG, hergeleitet und dargestellt.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Tatbestandliche Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs gemäß
613 a BGB - Zuordnung der Arbeitsverhältnisse zum übergehenden Betriebsteil als Problem der Rechtsfolge des
613 a BGB - Eigener Lösungsvorschlag: Zuordnung nach
323 Abs. 2 UmwG analog.
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Autor

Der Autor: Sebastian Frahm, geboren 1974 in Freiburg; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Köln; nach dem Studium Beginn der promotionsbegleitenden Tätigkeit in einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Köln; ab 2001 Referendariat am OLG Düsseldorf und Fortsetzung der Tätigkeit in Köln, ab 2003 als Rechtsanwalt; seit 2005 Tätigkeit als Rechtsanwalt für den Bereich Arbeitsrecht in einer internationalen Sozietät in Mannheim.
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Frahm, Sebastian