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Die Vereinheitlichung des Internationalen Ehegüterrechts in Europa

Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
358 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am28.01.2010
Im Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 ist der Europaischen Gemeinschaft erstmals die Kompetenz zur Vornahme von Massnahmen zur Vereinheitlichung der in den Mitgliedsstaaten geltenden Kollisionsnormen eingeraumt worden. Zur Vorbereitung einer Verordnung zum Internationalen Eheguterrecht hat die Europaische Kommission am 17.07.2006 ein Grunbuch vorgelegt. Die Arbeit versteht sich als ein Beitrag im Rahmen der durch das Grunbuch angestossenen Diskussion und will anhand eines Vergleichs der mitgliedsstaatlichen Kollisionsrechtssysteme auf bestehende praktische Schwierigkeiten bei der Bewaltigung eheguterrechtlicher Fragestellungen mit Auslandsberuhrung aufmerksam machen sowie Vorschlage fur die Ausgestaltung der geplanten Verordnung unterbreiten.mehr

Produkt

KlappentextIm Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 ist der Europaischen Gemeinschaft erstmals die Kompetenz zur Vornahme von Massnahmen zur Vereinheitlichung der in den Mitgliedsstaaten geltenden Kollisionsnormen eingeraumt worden. Zur Vorbereitung einer Verordnung zum Internationalen Eheguterrecht hat die Europaische Kommission am 17.07.2006 ein Grunbuch vorgelegt. Die Arbeit versteht sich als ein Beitrag im Rahmen der durch das Grunbuch angestossenen Diskussion und will anhand eines Vergleichs der mitgliedsstaatlichen Kollisionsrechtssysteme auf bestehende praktische Schwierigkeiten bei der Bewaltigung eheguterrechtlicher Fragestellungen mit Auslandsberuhrung aufmerksam machen sowie Vorschlage fur die Ausgestaltung der geplanten Verordnung unterbreiten.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: Kollisionsrecht als Gegenstand der Rechtsvereinheitlichung - Das Internationale Ehegüterrecht in rechtsvergleichender Betrachtung - Notwendigkeit einer Kollisionsrechtsvereinheitlichung - Neue Vereinheitlichungsmöglichkeiten durch den Amsterdamer Vertrag - Überlegungen zu einer Verordnung über das anwendbare Recht in Güterstandssachen.mehr

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