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Einschaltung Dritter ins Stellenbesetzungsverfahren

Ersatzansprüche des Bewerbers und Beteiligung des Betriebsrats. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
282 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am16.11.2011
In einem Bewerbungsverfahren koennen Bewerbern durch verschiedene gesetzlich normierte und richterrechtlich begrundete Anspruche materieller und immaterieller Ersatz fur Schadigungen zustehen. Daneben koennen die Gestaltungsfreiheit des Bewerbungsverfahrens und die Abschlussfreiheit des Arbeitgebers durch Mitwirkungsrechte eines Betriebsrats eingeschrankt sein. Fuhrt der Arbeitgeber nicht selbst das Bewerbungsverfahren durch, sondern lagert es bis zur Einstellung ganz oder teilweise an Dritte aus, so besteht zumindest theoretisch die Gefahr, dass er dadurch einer Haftung gegenuber den Bewerbern entgeht und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats leer laufen lasst, was zu einer eheblichen Verkurzung des Schutzes der Bewerber/Innen fuhren wurde.mehr

Produkt

KlappentextIn einem Bewerbungsverfahren koennen Bewerbern durch verschiedene gesetzlich normierte und richterrechtlich begrundete Anspruche materieller und immaterieller Ersatz fur Schadigungen zustehen. Daneben koennen die Gestaltungsfreiheit des Bewerbungsverfahrens und die Abschlussfreiheit des Arbeitgebers durch Mitwirkungsrechte eines Betriebsrats eingeschrankt sein. Fuhrt der Arbeitgeber nicht selbst das Bewerbungsverfahren durch, sondern lagert es bis zur Einstellung ganz oder teilweise an Dritte aus, so besteht zumindest theoretisch die Gefahr, dass er dadurch einer Haftung gegenuber den Bewerbern entgeht und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats leer laufen lasst, was zu einer eheblichen Verkurzung des Schutzes der Bewerber/Innen fuhren wurde.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Ausführliche Zusammenstellung von Ansprüchen, die Bewerbern im Bewerbungsverfahren zustehen können - Untersuchung der Auswirkung, insbesondere auf AGG-Ansprüche, der Einschaltung Dritter in das Bewerbungsverfahren - Restriktionen für die Auslagerung von Aufgaben im Bewerbungsverfahren wegen Beteiligungsrechten des Betriebsrats.mehr

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