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Bundesergänzungszuweisungen im Länderfinanzausgleich

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von Verfassung, aktueller verfassungsrechtlicher Judikatur und einfachem Recht. Masterarbeit
BuchKartoniert, Paperback
118 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am07.12.2010
Art. 107 Abs. 2 S. 3 GG ermachtigt den Bund zur Gewahrung von Zuweisungen an leistungsschwache Lander zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Ihrer Zweckbestimmung entsprechend bilden die Bundeserganzungszuweisungen das letzte Glied in einem vierstufigen Regelungssystem zur bundesstaatlichen Verteilung des Finanzauskommens. Jede einzelne Stufe verfolgt ein grundgesetzlich genau festgesetztes und aufeinander abgestimmtes Verteilungsgefuge und Ausgleichsziel. Verfassungsrechtliche Bedenken sehen sich insbesondere solche Zuweisungen ausgesetzt, die einem Land aufgrund bestehender Haushaltsnotlage gewahrt werden. Die Untersuchung behandelt unter Aufzeigung zukunftiger Loesungsansatze die Legitimitat und den rechtlichen Problemkreis solcher Zuweisungen durch den Bund.mehr

Produkt

KlappentextArt. 107 Abs. 2 S. 3 GG ermachtigt den Bund zur Gewahrung von Zuweisungen an leistungsschwache Lander zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Ihrer Zweckbestimmung entsprechend bilden die Bundeserganzungszuweisungen das letzte Glied in einem vierstufigen Regelungssystem zur bundesstaatlichen Verteilung des Finanzauskommens. Jede einzelne Stufe verfolgt ein grundgesetzlich genau festgesetztes und aufeinander abgestimmtes Verteilungsgefuge und Ausgleichsziel. Verfassungsrechtliche Bedenken sehen sich insbesondere solche Zuweisungen ausgesetzt, die einem Land aufgrund bestehender Haushaltsnotlage gewahrt werden. Die Untersuchung behandelt unter Aufzeigung zukunftiger Loesungsansatze die Legitimitat und den rechtlichen Problemkreis solcher Zuweisungen durch den Bund.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Die Stufen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs - Der Länderfinanzausgleich - Bundesergänzungszuweisungen im Finanzausgleichssystem - Gewährungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Bundesergänzungszuweisungen - Haushaltsnotlagen und Bundesergänzungszuweisungen - Die Eigenverantwortlichkeit der Länder.mehr

Schlagworte

Autor

Katharina Fischer wurde 1985 in Bad Pyrmont geboren. Im Jahr 2006 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg. Im Rahmen des juristischen Schwerpunktbereiches Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht wurde ihr 2009 der Titel Magister Juris (mag. jur.) verliehen.