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Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

Ein funktionaler Ansatz unter Berücksichtigung der Fiktion der uneingeschränkten Selbständigkeit der Betriebstätte. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
314 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am26.11.2014
Die Betriebstatte als Teil eines grenzuberschreitend ansassigen Einheitsunternehmens ist zivilrechtlich unselbstandig. Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen hingegen gilt fur die Betriebstatte die Fiktion der steuerrechtlich uneingeschrankten Selbststandigkeit, wodurch sie zum Besteuerungssubjekt wird. Die Studie widmet sich der Abgrenzung der Besteuerungsrechte am Gewinn eines grenzuberschreitend tatigen Einheitsunternehmens und entwickelt einen funktionalen Ansatz zur Zuordnung der Wirtschaftsguter zu Betriebstatten.mehr

Produkt

KlappentextDie Betriebstatte als Teil eines grenzuberschreitend ansassigen Einheitsunternehmens ist zivilrechtlich unselbstandig. Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen hingegen gilt fur die Betriebstatte die Fiktion der steuerrechtlich uneingeschrankten Selbststandigkeit, wodurch sie zum Besteuerungssubjekt wird. Die Studie widmet sich der Abgrenzung der Besteuerungsrechte am Gewinn eines grenzuberschreitend tatigen Einheitsunternehmens und entwickelt einen funktionalen Ansatz zur Zuordnung der Wirtschaftsguter zu Betriebstatten.
ZusammenfassungDie Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu steuerrechtlich uneingeschränkt selbständigen Betriebstätten dient der Abgrenzung von Gewinnen grenzüberschreitend ansässiger Unternehmen. Die überholte Auffassung der Finanzverwaltung und die uneinheitliche Rechtsprechung erfordern die Genese eines zeitgemäßen, ökonomisch funktionalen Zuordnungskriteriums.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Inhalt: Grundlagen der Betriebstättenbesteuerung - Funktionale Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten nach Novellierung OECD-MA und AStG - Kriterien: Zentralfunktion des Stammhauses und funktionaler Zusammenhang - Verhältnis Europarecht zu internationalem Steuerrecht - Entwicklung des Kriteriums der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebstätten.mehr

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