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Kryokonservierung und Recht

Reformüberlegungen zur Verwendung menschlicher Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung. Dissertationsschrift
BuchKartoniert, Paperback
492 Seiten
Deutsch
Peter Langerschienen am02.01.2024
Die Kryokonservierung ermöglicht es, Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen einzufrieren und über Jahrzehnte zu lagern. Ihre Bedeutung für die Kinderwunschbehandlung wächst stetig. Dennoch bedürfen viele Aspekte vor, während und nach der Kryokonservierung rechtlicher Klarheit. Dies betrifft neben dem rechtlichen Status des Kryogutes vor allem die Entscheidungsrechte der intendierten Eltern. Weitere Problemfelder bilden die zulässigen Handlungen im Umgang mit dem Kryogut, die fehlende zeitliche Höchstlagerungsdauer, die Kinderwunschbehandlung post mortem und der Umgang mit überzähligem Kryogut.

Der Autor arbeitet die rechtlichen Grundlagen der Kryokonservierung heraus. Hierbei zeigt er auf, an welchen Stellen ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht und unterbreitet konkrete Regelungsvorschläge.
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Produkt

KlappentextDie Kryokonservierung ermöglicht es, Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen einzufrieren und über Jahrzehnte zu lagern. Ihre Bedeutung für die Kinderwunschbehandlung wächst stetig. Dennoch bedürfen viele Aspekte vor, während und nach der Kryokonservierung rechtlicher Klarheit. Dies betrifft neben dem rechtlichen Status des Kryogutes vor allem die Entscheidungsrechte der intendierten Eltern. Weitere Problemfelder bilden die zulässigen Handlungen im Umgang mit dem Kryogut, die fehlende zeitliche Höchstlagerungsdauer, die Kinderwunschbehandlung post mortem und der Umgang mit überzähligem Kryogut.

Der Autor arbeitet die rechtlichen Grundlagen der Kryokonservierung heraus. Hierbei zeigt er auf, an welchen Stellen ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht und unterbreitet konkrete Regelungsvorschläge.
ZusammenfassungIn dieser Arbeit werden die rechtlichen Vorgaben der Kryokonservierung von Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen untersucht und gesetzliche Regelungsvorschläge unterbreitet. Dies betrifft u.a. die Einwilligungserfordernisse, den gespaltenen Elternwillen, eine mögliche zeitliche Höchstlagerungsdauer und die Kinderwunschbehandlung post mortem.

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Erstes Kapitel: Einführung
A. Problemaufriss
B. Forschungsstand
C. Gang der Untersuchung
Zweites Kapitel: Grundbegriffe, medizinische und rechtliche Grundlagen
A. Fachtermini
I. Keimzellen
II. 2-PN-Zellen
III. Embryonen
IV. Unfruchtbarkeit
V. Methoden assistierter Reproduktion
VI. Homologe und heterologe Kinderwunschbehandlung
VII. Überzählige Embryonen und Embryoadoption
B. Vorgeburtliche menschliche Entwicklung von der Imprägnation bis zur
Organogenese
I. Befruchtung
II. Furchung, Blastozystenbildung und Nidation
III. Beginn der Organogenese
C. Differenzierung von 2-PN-Zellen und Embryonen
I. Der Begriff des Embryos im deutschen und internationalen Raum
II. Bewertung: 2-PN-Zellen und Embryonen sollte derselbe Rechtsschutz
zukommen
D. Kryokonservierung von Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen
I. Verfahren
II. Medizinische Indikation und sozial freezing
E. Rechtliche Elternschaft infolge der Kinderwunschbehandlung
I. Homologe Kinderwunschbehandlung
II. Heterologe Kinderwunschbehandlung
Drittes Kapitel: Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Vorgaben
A. Verfassungsrechtliche Vorgaben
I. Verfassungsrechtlicher Schutz von Keimzellen, 2-PN-Zellen und
Embryonen
II. Recht des Spenderkindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung
III. Rechte der genetischen Eltern und des Samenspenders
IV. Rechte des Wunschelternteils
V. Ergebnis
B. Europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. EUV und AEUV
II. EU-GRCh
III. EMRK
Viertes Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungsvorschläge
de lege ferenda
A. Rechtlicher Status von Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen
I. Sacheigenschaft und Eigentumsfähigkeit
II. Anwendbarkeit des TPG
B. Verträge im Rahmen der Kinderwunschbehandlung
II. Kryovertrag
III. Spendervertrag
C. Einwilligungserfordernisse im Rahmen der Kinderwunschbehandlung
I. Einwilligungserfordernisse der intendierten Eltern
II. Einwilligungserfordernisse des Samenspenders
III. Regelungsvorschlag de lege ferenda
D. Gewinnung und Verwendung von Samenzellen zur ärztlich assistierten
Befruchtung
I. Einrichtungen zur Keimzellentnahme, -untersuchung, -lagerung
und -verwendung
II. Dokumentationspflichten
III. Keimzellgewinnung bzw. Samenspende
IV. Ärztlich assistierte Befruchtung
V. Ergebnis
E. Kryokonservierung von Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen
I. Kryonisieren und Lagern des Keimgutes
II. Verwerfen kryokonservierter Keimzellen und 2-PN-Zellen sowie
Sterbenlassen kryokonservierter Embryonen
III. Erfordernis einer zeitlichen Höchstgrenze der Kryokonservierung?
IV. Anspruch auf Herausgabe kryokonservierter Keimzellen, 2-PN-Zellen
und Embryonen
V. Ergebnis
F. Kostenübernahme der Kryokonservierung
I. Gesetzliche Krankenversicherungen
II. Private Krankenversicherung
III. Beihilfe für Beamte und deren Angehörige
IV. Ergebnis
G. Kinderwunschbehandlung post mortem
I. Verbot gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 ESchG
II. Verbot gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG
III. Ungleichbehandlung von 2-PN-Zellen und Embryonen
IV. Familien- und erbrechtliche Folgefragen
V. Forderungen nach einer gesetzlichen Neuregelung und internationaler
Vergleich
VI. Regelungsvorschlag de lege ferenda
H. Umgang mit überzähligen Keimzellen, 2-PN-Zellen und Embryonen
I. Embryoadoption, 2-PN-Zell-Adoption und Keimzellspende
II. Verwendung zu Forschungszwecken
III. Ergebnis
IV. Regelungsvorschlag de lege ferenda
Abschließendes Kapitel
A. Fazit
B. Thesenhafte Darstellung der Ergebnisse der Arbeit
Zweites Kapitel
Drittes Kapitel
Viertes Kapitel
C. Regelungsvorschläge de lege ferenda für ein
Fortpflanzungsmedizingesetz
Literaturverzeichnis
Anhang
A. Vertrag über das Kryonisieren und Auftauen des Kryogutes
B. Kryoverträge
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Autor

Markus Schmechel studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariates beginnt er nun eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Hamburg.
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Schmechel, Markus