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KlappentextSeit Jahrzehnten sind die Voraussetzungen der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld nach
17 Abs. 2 Alt. 2 JGG umstritten. Anlässlich einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018 untersucht die Verfasserin, wie mit den Diskrepanzen hinsichtlich der Bedeutung und Reichweite des Erziehungsgedankens und mit der konkreten Bestimmung der Schuld i.d.S. umzugehen ist - und wie sie aufgelöst werden können. Dazu diskutiert die Autorin den Zweck der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld. Ausgehend davon hinterfragt sie die Rolle des äußeren Tatunrechtes bei der Bestimmung des konkreten Schuldvorwurfs und bestimmt diese neu. Zur Beseitigung der Unsicherheiten entwickelt die Verfasserin einen Vorschlag, wie
17 JGG neu zu formulieren wäre.
17 Abs. 2 Alt. 2 JGG umstritten. Anlässlich einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018 untersucht die Verfasserin, wie mit den Diskrepanzen hinsichtlich der Bedeutung und Reichweite des Erziehungsgedankens und mit der konkreten Bestimmung der Schuld i.d.S. umzugehen ist - und wie sie aufgelöst werden können. Dazu diskutiert die Autorin den Zweck der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld. Ausgehend davon hinterfragt sie die Rolle des äußeren Tatunrechtes bei der Bestimmung des konkreten Schuldvorwurfs und bestimmt diese neu. Zur Beseitigung der Unsicherheiten entwickelt die Verfasserin einen Vorschlag, wie
17 JGG neu zu formulieren wäre.
ZusammenfassungDie Voraussetzungen der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld sind umstritten. Die Verfasserin untersucht, wie die Diskrepanzen aufgelöst werden können. Dazu werden der Zweck der Jugendstrafe hinterfragt und die Rolle des äußeren Tatunrechtes neu bestimmt. Die Verfasserin entwickelt einen Vorschlag, wie der
17 JGG neu zu formulieren wäre.
17 JGG neu zu formulieren wäre.
Details
ISBN/GTIN978-3-631-92028-2
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
Verlag
Erscheinungsjahr2024
Erscheinungsdatum21.08.2024
Reihen-Nr.6799
Seiten248 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht327 g
Artikel-Nr.56599984
Rubriken
GenreRecht