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BuchKartoniert, Paperback
96 Seiten
Deutsch
dbv-Verlag (Österreich)erschienen am04.05.2021
Homeoffice wird auch nach der Bewältigung der Corona-Pandemie ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltags bleiben. Neue Arbeitsbedingungen stellen neben einem hohen Potenzial sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine große Herausforderung dar. Das Homeoffice-Maßnahmenpaket legt die Rahmenbedingungen für diese Arbeitsform fest. Will man Homeoffice erfolgreich implementieren, sind aber mehr als eine unterschriebene Vereinbarung und ergonomisches Mobiliar notwendig.Die Einführung von Homeoffice bzw hybriden Modellen im Unternehmen ist ein komplexes Vorhaben, das eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Fachbereichen erfordert. Denn neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten spielen auch informationstechnologische Aufgabenstellungen, Herausforderungen im Bereich Unternehmenskultur und Human Resources sowie interne und externe Kommunikation eine zentrale Rolle.In dieser Broschüre wird deshalb von einem interdisziplinären Team eine 360°-Perspektive auf das Thema gezeigt. Zahlreiche praktische Tipps und Hinweise helfen bei der konkreten Umsetzung.Aus dem Inhalt:Arbeitsrechtlicher RahmenArbeitsmittelHaftungsfragenArbeitnehmerschutzSozialversicherungsrechtSteuerrechtInkrafttreten - GeltungsdauerIT-Sicherheit und DatenschutzKultur und KommunikationFührung auf DistanzPsychische Gesundheit im Homeofficemehr
Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR12,00
E-BookPDFDRM AdobeE-Book
EUR11,99

Produkt

KlappentextHomeoffice wird auch nach der Bewältigung der Corona-Pandemie ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltags bleiben. Neue Arbeitsbedingungen stellen neben einem hohen Potenzial sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine große Herausforderung dar. Das Homeoffice-Maßnahmenpaket legt die Rahmenbedingungen für diese Arbeitsform fest. Will man Homeoffice erfolgreich implementieren, sind aber mehr als eine unterschriebene Vereinbarung und ergonomisches Mobiliar notwendig.Die Einführung von Homeoffice bzw hybriden Modellen im Unternehmen ist ein komplexes Vorhaben, das eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Fachbereichen erfordert. Denn neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten spielen auch informationstechnologische Aufgabenstellungen, Herausforderungen im Bereich Unternehmenskultur und Human Resources sowie interne und externe Kommunikation eine zentrale Rolle.In dieser Broschüre wird deshalb von einem interdisziplinären Team eine 360°-Perspektive auf das Thema gezeigt. Zahlreiche praktische Tipps und Hinweise helfen bei der konkreten Umsetzung.Aus dem Inhalt:Arbeitsrechtlicher RahmenArbeitsmittelHaftungsfragenArbeitnehmerschutzSozialversicherungsrechtSteuerrechtInkrafttreten - GeltungsdauerIT-Sicherheit und DatenschutzKultur und KommunikationFührung auf DistanzPsychische Gesundheit im Homeoffice
Details
ISBN/GTIN978-3-7041-0787-9
ProduktartBuch
EinbandartKartoniert, Paperback
FormatPaperback (Deutsch)
Erscheinungsjahr2021
Erscheinungsdatum04.05.2021
Seiten96 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht93 g
Artikel-Nr.49679285
Rubriken
GenreRecht

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
Vorwort Kap 1Arbeitsrecht 1.1Arbeitsrechtlicher Rahmen 1.1.1Allgemeines 1.1.2Günstigkeitsprinzip 1.1.3Sittenwidrigkeitsschranke 1.2Regelungen über den Arbeitsort 1.2.1Allgemeines 1.2.2Vertragliche Regelungen 1.3Arbeit im Homeoffice 1.3.1Definition 1.3.2Telearbeit 1.3.3Heimarbeit 1.4Vereinbarungsgebot 1.5Arbeitsmittel 1.6Betriebsverfassung 1.7Haftungsfragen 1.7.1Allgemeines 1.7.2Schadensverursachung durch den Arbeitnehmer 1.7.3Vom Arbeitnehmer erlittene Schäden 1.8Arbeitnehmerschutz 1.8.1Allgemeines 1.8.2Arbeitsmittel und Arbeitsplatz 1.8.3Arbeitsunfälle 1.8.4Arbeitszeit 1.8.5 Zutrittsrechte Kap 2Sozialversicherungsrecht2.1 Allgemeines 2.2Unfallversicherungsschutz 2.3Beitragsrecht Kap 3Steuerrecht3.1Allgemeines 3.2Leistungen des Arbeitgebers 3.2.1 Digitale Arbeitsmittel 3.2.2Homeoffice-Pauschale 3.2.3Sonstiges 3.3Werbungskosten 3.3.1Differenz-Werbungskosten 3.3.2Digitale Arbeitsmittel 3.3.3Ergonomisch geeignetes Mobiliar 3.4Inkrafttreten - Geltungsdauer Kap 4IT-Sicherheit und Datenschutz4.1Die Ausgangslage im Frühjahr 2020 sowie die Monate danach 4.2Empfohlene technische Umsetzungsmöglichkeiten 4.3IT-Sicherheit 4.3.1Klare und verständliche IT-Richtlinien 4.3.2Mitarbeiter schulen / IT Security Awareness Training 4.3.3Multi-Faktor-Authentifizierungen einsetzen4.3.4Regelmäßig Updates installieren 4.3.5Infodienste über Exploits/Schwachstellen abonnieren 4.3.6Regelmäßige Audits 4.3.7Einsatz von zentralen Sicherheitslösungen4.3.8Einsatz von Monitoring-Lösungen 4.3.9Systeme regelmäßig prüfen und erneuern 4.3.10Notfallpläne bereitstellen und durchspielen 4.3.11Funktionierende Backupstrategien 4.3.12Bewusste Diversität 4.4Datenschutz 4.4.1Das Problem mit dem Papier 4.4.2Gemischt genutzte Infrastruktur 4.4.3Datenaustausch und Nutzung von Cloud-Portalen 4.4.4Kommunikation im Homeoffice Kap 5Kultur5.1März 2020: Plötzlich war alles anders 5.2Start mit großen IT-Herausforderungen 5.3Kultur rückt in den Fokus 5.4Die Zukunft von Homeoffice 5.5Zeit als wertvolles Gut 5.6Intrinsische Motivation wecken Kap 6Führung auf Distanz6.1Angst vor Kontrollverlust 6.2Eine Frage des Vertrauens Kap 7Psychische Gesundheit im Homeoffice7.1Die Resilienz von Mitarbeitern stärken 7.2Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit 7.3Dauerhafte Bildschirmarbeit Kap 8Kommunikation im Homeoffice8.1Interne Kommunikation 8.2In Verbindung bleiben trotz Distanz 8.3Externe Kommunikation 8.4Conclusiomehr
Vorwort
Mit dem durch Corona bedingten Umzug weiter Teile der Bürowelt ins Homeoffice kam es 2020 zu einer Disruption des Arbeitens.Dabei ist es nach einem guten Jahr, in dem viele Unternehmen eine provisorische Homeoffice-Lösung gelebt haben, an der Zeit, das Thema in geordnete Bahnen zu überführen. Deswegen ist zum 1. April 2021 das lang erwartete Homeoffice-Gesetz mit dem Ziel in Kraft getreten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine klare Orientierung für die Umsetzung von Homeoffice zu bieten und steuerrechtliche Vorteile zu ermöglichen.Die durch die Entwicklung der vergangenen Monate eingeleitete Transformation der Arbeitswelt in Richtung Homeoffice geht jedoch weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus.Denn hier spielen neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten auch informationstechnologische Aufgabenstellungen, Herausforderungen im Bereich Unternehmenskultur, HR, aber auch interne sowie externe Kommunikation eine zentrale Rolle.Sowohl für die Zeit der Pandemie als auch darüber hinaus bedarf es einer ganzheitlichen Sicht, um ein erfolgreiches Homeoffice-Modell im Unternehmen zu etablieren. Aus diesem Grund bedarf es einem Rundumblick - sozusagen Homeoffice 360° .Daher möchten wir in diesem Werk mit unserem Experten-Team aus unterschiedlichen Fachbereichen das Augenmerk darauf legen, die Berufstätigkeit von zu Hause umfassend zu beleuchten, um den Lesern einen validen Praxisleitfaden an die Hand zu geben.Die Autoren, April 2021mehr
Leseprobe
3.3.2Digitale ArbeitsmittelAusgaben für digitale Arbeitsmittel zur Verwendung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes können nach der Grundregel des § 16 Abs 1 Z 7 EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese Ausgaben sind jedoch um ein Homeoffice-Pauschale gem § 26 Z 9 und Werbungskosten gem Z 7a lit b EStG (Differenzwerbungskosten) zu kürzen.Übersteigt die Nutzungsdauer der Arbeitsmittel den Zeitraum von einem Jahr, ist die Bestimmung betreffend Absetzung für Abnutzung zu beachten.Demnach ist nach Ausklammerung eines Privatanteils eine Abschreibung auf die geplante Nutzungsdauer vorzunehmen.Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel einen beruflichen Anteil von 60% und eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Ein niedrigerer Anteil der privaten Nutzung ist vom Arbeitnehmer im Einzelfall konkret nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (Rz 339 LStR).Hinweis:Nach Ansicht der Finanzverwaltung stellen PC, Bildschirm und Tastatur eine Einheit dar. Nicht jedoch Maus, Drucker und Scanner, die als eigenständige Wirtschaftsgüter anzusetzen sind (Rz 340 LStR).Sofern die Anschaffungskosten eines digitalen Arbeitsmittels den Betrag von ⬠800,-- nicht übersteigen, können sie als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden.Beispiel:Im Jahr 2021 wird ein Laptop um ⬠700,-- vom Arbeitnehmer erworben. Der AN war in diesem Jahr 50 Tage ausschließlich im Homeoffice tätig. Der AN hat für diese Tage vom AG eine Homeoffice-Pauschale in der Höhe von ⬠2,-- pro Tag (⬠100,--) erhalten. In der Veranlagung mach der AN Differenz-Werbungskosten iHv ⬠50,-- (⬠1,00 x 50) geltend.Der berufliche Anteil des Laptops wird mit 60%, also ⬠420,-- angesetzt. Da es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, kann der AN den beruflichen Anteil unter Anrechnung der vom AG gezahlten Homeoffice-Pauschale und der Differenzwerbungskosten in der Höhe von ⬠120,-- ansetzen. Aufgrund des Gesetzeswortlautes ist bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern, welche höhere Anschaffungskosten als ⬠800,-- aufweisen, davon auszugehen, dass die auf die Nutzungsdauer aufzuteilenden Kosten jährlich unter Berücksichtigung einer etwaigen Homeoffice-Pauschale bzw Differenz-Werbungskosten anzusetzen sind.Beispiel:Im Jahr 2021 wird ein Laptop um ⬠1.200,-- vom Arbeitnehmer erworben. Der AN war in diesem Jahr 50 Tage ausschließlich im Homeoffice tätig. Der AN hat für diese Tage vom AG eine Homeoffice-Pauschale in der Höhe von ⬠2,-- pro Tag (⬠100,--) erhalten. In der Veranlagung macht der AN Differenz-Werbungskosten iHv ⬠50,-- (⬠1,00 x 50) geltend.Der berufliche Anteil des Laptops wird mit 60%, also ⬠720,-- angesetzt. Da es sich um kein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, muss dieser Anteil auf die zu erwartende Nutzungsdauer von 3 Jahren aufgeteilt werden, sodass jährlich ein Betrag in Höhe von ⬠240,-- angesetzt werden könnte.Dies bedeutet, dass im Jahr 2021 die Differenz zwischen diesem Wert und der Homeoffice-Pauschale und den Differenz-Werbungskosten iHv ⬠90,-- angesetzt werden können.Wenn der AN im Jahr 2022 an 100 Tagen im Homeoffice tätig ist und neben der Homeoffice-Pauschale iHv ⬠200,-- auch Differenz-Werbungskosten iHv ⬠100,-- geltend macht, wirkt sich die Anschaffung des Laptops im Jahr 2022 steuerlich nicht mehr aus, da der Anrechnungsbetrag von ⬠300,-- die anteiligen Werbungskosten des Laptops iHv ⬠240,-- übersteigt.---4.3.3Multi-Faktor-Authentifizierungen einsetzenEine Benutzerauthentifizierung an einem IT-System oder Netzwerk erfolgt in der Regel mit dem Benutzernamen und einem Kennwort. Diese Methode alleine kann speziell bei von außen zugänglichen Systemen, wie zB bei einem Remote-Arbeitsplatz oder einem Webportal, als nicht sicher genug angesehen werden. Die Lösung heißt Multi-Faktor-Authentifizierung. Bei dieser Methode muss der Benutzer nach der Eingabe seines Kennworts einen weiteren Authentifizierungsschritt durchlaufen. In der Praxis werden Token, die per SMS oder App auf eine hinterlegte Handynummer übermittelt werden, oder biometrische Authentifizierungen als zweiter Faktor eingesetzt. Dies ist für den Mitarbeiter nur ein kleiner Mehraufwand, bedeutet für das Unternehmen jedoch einen maßgeblichen Sicherheitsgewinn.EMPFEHLUNG:Multi-Faktor-Authentifizierungen einsetzen! Damit wird der Login-Prozess deutlich sicherer. 4.3.4Regelmäßig Updates installierenUpdates werden herstellerseitig idR in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Kritische Sicherheitsupdates müssen so rasch als möglich eingespielt werden, andere Update-Installationen können einem zuvor definierten Zeitplan folgen. Oftmals wurden Laptops in der Vergangenheit so konfiguriert, dass Updates nur dann heruntergeladen und installiert wurden, wenn das Geräte direkt mit dem Firmennetzwerk verbunden war. Aufgrund des dezentralen Arbeitens im Homeoffice ist es nötig, diese Konfigurationen anzupassen, da ansonsten ein Laptop, der über Wochen nur im Homeoffice verwendet wird, nie aktuelle Updates installieren kann und das Patch-Level des Geräts damit unweigerlich veraltet. Solch ein Gerät stellt ein immanentes Sicherheitsrisiko für das Unternehmen dar, da dieses aufgrund nicht behobener Sicherheitslücken weitaus leichter erfolgreich über das Internet angegriffen werden kann, als dies bei einem aktuellen System, welches alles Updates enthält, passieren kann. 4.3.5Infodienste über Exploits/Schwachstellen abonnierenUm über die neuesten sicherheitsrelevanten Themen zeitnah informiert zu werden und schnell reagieren zu können, ist es erforderlich, korrekte Informationen schnell von vertrauenswürdigen Stellen zu bekommen. Beispielhafte Initiativen wie CERT.at (Computer Emergency Response Team) bieten dazu kostenlose Mailinglisten an. Gibt es beispielsweise aktuelle Angriffsvektoren, die explizit auf Homeoffice-User abzielen, erfährt dies die IT-Abteilung auf diesem Weg zeitnahe und kann die unternehmensinternen User dementsprechend gezielt warnen bzw technische Vorkehrungen für Gegenmaßnahmen treffen.EMPFEHLUNG:IT-Security Mailinglisten abonnieren; damit bleibt man immer up to date .mehr