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Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts

II. Urkunden
BuchGebunden
296 Seiten
Deutsch
Anton H. Konrad Verlagerschienen am01.07.1992
Diese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.mehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR19,80
BuchGebunden
EUR29,80

Produkt

KlappentextDiese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.
Details
ISBN/GTIN978-3-87437-324-1
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
FormatLeinen
Erscheinungsjahr1992
Erscheinungsdatum01.07.1992
Seiten296 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht1200 g
Illustrationen16 Abbildungen
Artikel-Nr.16150693
Rubriken

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
InhaltsverzeichnisGeorg SimnacherEinführungMaria Gräfin von PreysingVorwortDie frühen NeffentestamenteTestament des Ulrich Fugger (1490-1525) von 1516 Februar 14Testament des Anton Fugger (1493-1560) von 1517 Mai 23Testament des Hieronymus Fugger (1499-1538) von 1517 Juli 30Testamente Jakob Fuggers des Reichen (1459-1525)Erstes Testament von 1521 August 27ZweitesTestament von 1525 Dezember 22Testament des Hieronymus Fugger (1499-1538) von 1537 Dezember 4Anton Fuggers (1493-1560) letztwillige VerfügungenTestament von 1550 März 22Erstes Kodizill von 1554 0ktober 26Ricordo von 1556 März 12Zweites Kodizill von 1560 Juli 11Drittes Kodizill von 1560 Juli 26Die Testamente Georg Fuggers und seiner GemahlinTestament des Georg Fugger (1518-1568) von 1563 Oktober 25Testament der Ursula von Lichtenstein (gest. 1573) von 1567 April 24Verfügungen des Hans Fugger (1531-1598)Testament von 1589 Februar 4Kodizill von 1596 Juni 22Praelegat von 1596 Juli 1Verfügungen des Jakob Fugger (1542-1598)Testament von 1591 Dezember 23Eigenhändiger Nachtrag von 1591 Dezember 31Kodizill von 1595 Januar 18Verfügungen des Marx Fugger (1529-1597)Testament von 1592 Dezember 4Kodizill von 1594 Januar 20Nachtrag seines Sohnes Anton von 1595 September 22Vermächtnis des Ulrich Fugger (1526-1584)Heidelberger Notariatsinstrument von 1584 September 1Privileg Kaiser Karls V.wegen Aussteuerung der Töchter der Linie Anton Fuggers (1493-1560) von 1548 Juni 9Kodizill Hans Fuggers von 1597 0ktober 6Notarielle Bestätigung zum Kodizill von 1597 0ktober 6Liste der in der Edition aufgeführten VerträgeSchrifttumIn Ergänzung zu der in Simnacher, Band 1, Seiten 172-175, genannten Literatur, neu erschienen seit 1960Verzeichnis der AbbildungenGenealogische Skizze zu den TestamentenRegisterPersonenregister, Ortsregister, Augsburger Register für I (1960) und II (1992), bearbeitet von Gerhart Nebingermehr