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Die Fuggertestamente des 16. Jahrhunderts

I. Darstellung
BuchGebunden
175 Seiten
Deutsch
Anton H. Konrad Verlagerschienen am01.07.1994unveränderte Auflage
Diese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.mehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR19,80
BuchGebunden
EUR29,80

Produkt

KlappentextDiese Testamente entstanden in jenem Jahrhundert der Kaufmannsfürsten, in dem ihre Unternehmungen weltpolitisches Gewicht hatten und in dem die Kaufleute den Höhepunkt ihres Einflusses ausübten, in jenem Jahrhundert, in dem sich die Kaiser vor den Kaufleuten verneigten. In dieser Phase des Umbruchs vom Mittelalter zur frühesten Neuzeit vollzog sich ebenso ein Umbruch im Rechtsleben.Die Fugger machten sich zu Bahnbrechern des römisch-rechtlich orientierten Testamentsrechts, das damals in Augsburg Eingang fand. Unter Nutzung der im Jahre 1512 von Kaiser Maximilian I. erlassenen Notariatsordnung wurden die Interessen der Gesellschaft (der Firma als "Offener Handelsgesellschaft") ebenso wahrgenommen, wie auch dem Wunsch nach persönlicher Vermögensverfügung Rechnung getragen wurde. Grundlage für den Fortbestand der Firma war der Gesellschaftsvertrag unter den Fuggerbrüdern (von 1494 und von 1502) oder, später, der Vertrag zwischen Jakob Fugger dem Reichen und seinen Neffen aus dem Jahre 1513. Dessen Verbindung mit dem später errichteten Familienfideikommiß sollte zum eigentlichen "Grundgesetz" des Hauses Fugger werden. "Familien- und erbrechtliche Motive sind also für die Lösung des Geschaftsbetriebes aus dem Privatvermögen und dem Besitz der Offenen Handelsgesellschaft maßgebend" (Georg Simnacher). Testamente und Gesellschaftsverträge werden im Interesse - den Stamm der Fugger, ihren kaufmännischen Namen und ihren Einfluß stark zu halten - zu einer untrennbaren Einheit. Seit dem zum 20. November 1548 von Anton Fugger errichteten Familienfideikommiß werden die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum ehernen Fuggerschen Familienerbschaftsrecht bis ins 20. Jahrhundert.Daß die Fugger ihre Notare, darunter der berühmte Humanist und Meistersinger Johannes Spreng, stets als "öffentliche Person" einstuften und nicht etwa nur als Zeugen, dies garantiert eine "öffentliche Stellung" des Notars im süddeutschen Raum schon ganz am Anfang des weltlichen Notariats.Die Texte der Testamente, hier erstmals wortgetreu wiedergegeben, bezeugen in gleicher Weise den Aufstieg der Fuggergeschlechter von Kaufleuten zu Adeligen, von Handelsmännern zu Humanisten. Aus den Testamenten werden anschauliche Angaben sichtbar über die Lebenshaltung der Familienmitglieder, über ihre Glaubenseinstellung am Umbruch von Reformation und Gegenreformation.
Details
ISBN/GTIN978-3-87437-355-5
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
FormatLeinen
ErscheinungslandDeutschland
Erscheinungsjahr1994
Erscheinungsdatum01.07.1994
Auflageunveränderte Auflage
Seiten175 Seiten
SpracheDeutsch
Gewicht900 g
Artikel-Nr.16150699
Rubriken

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
InhaltsverzeichnisAllgemeine Einführung1. KapitelÜberblick über die Geschichte des Hauses Fugger von der Liliebis zum 17. Jahrhundert2. KapitelDie Entwicklung des Testaments in Deutschland bis zur Rezeption des römischen Rechts3. KapitelDie Rezeption des römischen Testamentsrechts in der freien Reichsstadt AugsburgDie Testamente der Fugger im Allgemeinen4. KapitelEinführung5. KapitelDie Intestaterbfolge der Fugger im 15. Jahrhundert6. KapitelDie von den Fuggern gewählten Testamentsformen und deren rechtsgeschichtliche Einordnung7. KapitelTestamentsvollstrecker und Zeugenschaften8. KapitelFormel oder persönlicher Wille?9. KapitelDie Testamente und die Gesellschaftsverträge10. KapitelDas Fuggersche Familienfideikommiß in den Testamenten und das Privileg Kaiser Karls V.11. KapitelDie Handelsbestimmungen in den Testamenten12. KapitelDie Seelgerätsbestimmungen13. KapitelDie Stiftungen in den FuggertestamentenDie Testamente der Fugger im einzelnen14. KapitelDie frühen Neffentestamente15. KapitelDie Testamente Jakob Fuggers16. KapitelDas Testament des Hieronymus Fugger17. KapitelAnton Fuggers letztwillige Verfügungen18. KapitelDie Testamente Georg Fuggers und seiner Gemahlin19. KapitelTestament und Kodizill Hans Fuggers20. KapitelTestament und Kodizill Jakob Fuggers, Herr zu Babenhausen21. KapitelDas Testament Marx FuggersDie Erbfolge ohne Testament in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts22. KapitelDie Intestaterbfolge nach Christoph Fugger23. KapitelDas erbrechtliche Schicksal des Vermögens von Ulrich Fugger zu Heidelbergmehr