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Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren - inkl. Arbeitshilfen online

E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
567 Seiten
Deutsch
Haufe Lexware GmbHerschienen am13.11.20144. Auflage 2014
Je früher ein Schaden erkannt wird, desto schneller kann für seine Beseitigung gesorgt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Die Autoren informieren über rechtliche Aspekte und stellen Musterbriefe mit Handwerkern zum Download zur Verfügung. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden. Inhalte: - Leicht verständliches juristisches Know-how für die Baukontrolle. - Die Ansprüche bei Mängeln. - Ansprüche bei Wohnungseigentum und vermieteten Objekten. - Ansprüche sichern, die Verjährungsfalle vermeiden. - Recht haben und Recht bekommen. - Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung. - Alle Infos zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).Arbeitshilfen online: - Über 150 farbige Schadensbilder. - Musterschreiben zur Mängelbeseitigung. - Musterverträge mit Handwerkern. 

Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur.
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Verfügbare Formate
BuchKartoniert, Paperback
EUR59,00
E-BookEPUBePub WasserzeichenE-Book
EUR57,99
E-BookPDF1 - PDF WatermarkE-Book
EUR57,99

Produkt

KlappentextJe früher ein Schaden erkannt wird, desto schneller kann für seine Beseitigung gesorgt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Die Autoren informieren über rechtliche Aspekte und stellen Musterbriefe mit Handwerkern zum Download zur Verfügung. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden. Inhalte: - Leicht verständliches juristisches Know-how für die Baukontrolle. - Die Ansprüche bei Mängeln. - Ansprüche bei Wohnungseigentum und vermieteten Objekten. - Ansprüche sichern, die Verjährungsfalle vermeiden. - Recht haben und Recht bekommen. - Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung. - Alle Infos zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).Arbeitshilfen online: - Über 150 farbige Schadensbilder. - Musterschreiben zur Mängelbeseitigung. - Musterverträge mit Handwerkern. 

Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783648055243
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisePub Wasserzeichen
FormatE101
Erscheinungsjahr2014
Erscheinungsdatum13.11.2014
Auflage4. Auflage 2014
Seiten567 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse17349 Kbytes
Artikel-Nr.1550203
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Inhaltsverzeichnis
1;Cover;1
2;Inhaltsverzeichnis;9
3;Vorwort zur 4. Auflage;13
4;1 Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung;15
4.1;1.1 Baumängel können zu Bauschäden führen;16
4.2;1.2 Die Ansprüche bei Mängeln;17
4.2.1;1.2.1 Wann ist die Werkleistung mangelhaft?;17
4.2.1.1;1.2.1.1 Entspricht die erbrachte Leistung den Erwartungen des Bauherrn?;18
4.2.1.2;1.2.1.2 Der Unternehmer haftet für den Eintritt des Erfolgs;20
4.2.1.3;1.2.1.3 Haftet der Auftragnehmer auch für Verschleiß?;21
4.2.2;1.2.2 Die Abnahme als zeitliche Zäsur;22
4.2.2.1;1.2.2.1 Wann muss abgenommen werden?;22
4.2.2.2;1.2.2.2 Wann besteht eine Verpflichtung zur Abnahme?;23
4.2.2.3;1.2.2.3 Abnahme, obschon noch Mängel vorhanden sind?;24
4.2.2.4;1.2.2.4 Rückhalt des Werklohns;25
4.2.2.5;1.2.2.5 Wenn die Abnahme trotz Mängel ohne Vorbehalt erfolgt;25
4.2.2.6;1.2.2.6 Wie läuft eine Abnahme ab?;26
4.2.2.7;1.2.2.7 Ablauf der förmlichen Abnahme;26
4.2.2.8;1.2.2.8 Können auch Teile der Werkleistung abgenommen werden?;29
4.2.2.9;1.2.2.9 Muss auch die Architektenleistung abgenommen werden?;30
4.2.3;1.2.3 Für Bauwerksmängel muss nicht immer nur der Unternehmer verantwortlich sein;30
4.2.3.1;1.2.3.1 Wenn ein Baumangel von mehreren verursacht wurde;31
4.2.3.2;1.2.3.2 Wenn mehrere ausführende Unternehmer einen Mangel verursacht haben;31
4.2.3.3;1.2.3.3 Wenn den Auftraggeber an der mangelhaften Leistung eine Mitschuld trifft;34
4.2.3.4;1.2.3.4 Zwei Varianten des Mitverschuldens;34
4.2.3.5;1.2.3.5 Der Bauherr/Auftraggeber muss es nicht selbst gewesen sein;36
4.2.3.6;1.2.3.6 Baubeteiligte als Erfüllungsgehilfen des Bauherrn;37
4.2.3.7;1.2.3.7 Welche Folgen hat ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen?;40
4.2.4;1.2.4 Die Mängelansprüche im Einzelnen;42
4.2.4.1;1.2.4.1 Das Recht des Unternehmers zur zweiten Andienung;43
4.2.4.2;1.2.4.2 Wenn die Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist;45
4.2.4.3;1.2.4.3 Schadensersatz;61
4.2.5;1.2.5 Wenn bereits im Zuge der Ausführung Mängel auftauchen;65
4.2.5.1;1.2.5.1 Regelung beim BGB-Vertrag;65
4.2.5.2;1.2.5.2 Regelung beim VOB-Vertrag;66
4.2.6;1.2.6 Haftungsbeschränkungen für Auftragnehmer;69
4.3;1.3 Was bei Wohnungseigentum beachtet werden muss;70
4.3.1;1.3.1 Mängel, für die noch der Bauträger geradestehen muss;72
4.3.2;1.3.2 Der Anspruch auf Instandsetzung;79
4.4;1.4 Mängelansprüche beim vermieteten Objekt;81
4.5;1.5 Vorsicht vor der Verjährungsfalle;83
4.5.1;1.5.1 Was bedeutet Verjährung?;83
4.5.2;1.5.2 Wann verjähren Mängelansprüche?;83
4.5.3;1.5.3 Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?;86
4.5.4;1.5.4 Mit Ablauf der Regelfrist muss noch nicht Schluss sein;86
4.5.5;1.5.5 Abweichende Vertragsklauseln sind meist nicht wirksam;91
4.6;1.6 Sicherung von Mängelansprüchen;91
4.6.1;1.6.1 Gesetzliche Absicherung der vertragsgemäßen Erfüllung;92
4.6.2;1.6.2 Der Sicherheitseinbehalt;93
4.6.3;1.6.3 Vereinbarung von weiteren Sicherheiten;96
4.7;1.7 Recht haben und Recht bekommen;97
4.7.1;1.7.1 Das Problem der Beweislast;97
4.7.2;1.7.2 Beweissicherung;99
4.8;1.8 Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung;101
4.9;1.9 Der Gang vor das Gericht;102
5;2 Schadensbilder (technisch);105
5.1;2.1 Die häufigsten Mängel und Schäden an Fassaden;105
5.1.1;2.1.1 Verputzte Fassaden;106
5.1.2;2.1.2 Wärmedämmverbundsysteme;108
5.1.2.1;2.1.2.1 Dämmstoffe;109
5.1.2.2;2.1.2.2 Befestigung;111
5.1.2.3;2.1.2.3 Oberputz;113
5.1.3;2.1.3 Der Einsatz von WDVS;114
5.1.4;2.1.4 Der Außenputz;118
5.1.5;2.1.5 Schädliche Risse;119
5.1.6;2.1.6 Schäden durch Putzanschlüsse;122
5.2;2.2 Schäden und Mängel an Steil- und Flachdächern;125
5.2.1;2.2.1 Steildächer;125
5.2.1.1;2.2.1.1 Dachstuhl;127
5.2.1.2;2.2.1.2 Dachaufbau;131
5.2.2;2.2.2 Flachdächer;137
5.2.2.1;2.2.2.1 Abdichtung;138
5.2.2.2;2.2.2.2 Wärmedämmung;138
5.2.2.3;2.2.2.3 Dachkonstruktion;138
5.2.2.4;2.2.2.4 Undichtigkeiten;140
5.2.2.5;2.2.2.5 Sanierung;142
5.2.2.6;2.2.2.6 Gealterte PVC-Abdichtung;143
5.2.2.7;2.2.2.7 Umkehrdach;144
5.2.3;2.2.3 Spenglerarbeiten;145
5.3;2.3 Die häufigsten Schäden an Bodenkonstruktionen;151
5.3.1;2.3.1 Schadensursachen;151
5.3.2;2.3.2 Messmethoden;153
5.3.2.1;2.3.2.1 Feuchtigkeitsmessung mit Aktiv-Elektroden;154
5.3.2.2;2.3.2.2 Feuchtigkeitsmessung mit Tiefen-Elektroden;155
5.3.2.3;2.3.2.3 Feuchtigkeitsmessung mit der CM-Methode;155
5.3.3;2.3.3 Weitere Ausführungsmängel;157
5.3.4;2.3.4 Schäden am Estrich;158
5.3.4.1;2.3.4.1 Estricharten;159
5.3.4.2;2.3.4.2 Mindestdicke, Fugenausbildung, Feldgröße und Ausgleichsschicht;167
5.3.5;2.3.5 Fliesenund Plattenbeläge;174
5.3.5.1;2.3.5.1 Belastbarkeit der Fliesen;175
5.3.5.2;2.3.5.2 Verlegeverfahren;176
5.3.5.3;2.3.5.3 Verlegefehler;180
5.3.6;2.3.6 Parkettbeläge;185
5.3.6.1;2.3.6.1 Parkettarten;185
5.3.6.2;2.3.6.2 Eigenschaften;187
5.3.6.3;2.3.6.3 Häufige Schadensbilder;189
5.3.7;2.3.7 Laminatbeläge;194
5.3.7.1;2.3.7.1 Beanspruchungsklassen;194
5.3.7.2;2.3.7.2 Beurteilung von Fehlern;195
5.3.8;2.3.8 Teppichbeläge;197
5.3.8.1;2.3.8.1 Die Herstellungsverfahren;197
5.3.8.2;2.3.8.2 Vorderund Rückseite;199
5.3.8.3;2.3.8.3 Klebeverfahren;201
5.4;2.4 Die häufigsten Schäden an Fenstern;202
5.4.1;2.4.1 Fensterrahmen;203
5.4.2;2.4.2 Verglasung;206
5.4.2.1;2.4.2.1 Glasarten;208
5.4.2.2;2.4.2.2 Sonstige Fensterbestandteile;211
5.4.3;2.4.3 Fenstermontage;215
5.4.3.1;2.4.3.1 Schaden bei festverglasten Elementen;217
5.5;2.5 Die häufigsten Schadensursachen an Dränagen;220
5.6;2.6 Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden;227
5.6.1;2.6.1 Grundlagen für das Wachstum von Schimmelpilzen und Bakterien in Innenräumen;228
5.6.2;2.6.2 Bauphysikalische Grundlagen;229
5.6.2.1;2.6.2.1 Tauwasserausfall auf Bauteiloberflächen;229
5.6.2.2;2.6.2.2 Durchfeuchtungen der Bauteile;234
5.6.3;2.6.3 Ursachen für das Auftreten von Schimmel in Wohnräumen;236
5.6.4;2.6.4 Prüfund Messverfahren für die Bestimmung von Schimmelpilz;239
5.6.5;2.6.5 Vorbeugende Maßnahmen gegen Schimmelpilzbefall;241
5.6.5.1;2.6.5.1 Bauseitige Maßnahmen;242
5.6.5.2;2.6.5.2 Nutzerbedingte Maßnahmen;242
5.6.6;2.6.6 Vorgehen bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen;244
5.7;2.7 Die häufigsten Ursachen für unzureichenden Schallschutz;246
5.7.1;2.7.1 Schallschutz für Decken;250
5.7.2;2.7.2 Schallschutz für Wände;250
5.7.3;2.7.3 Trittschallschutz;254
5.7.4;2.7.4 Schallschutz für Treppen und Treppenpodeste;256
5.7.5;2.7.5 Schallschutz für Armaturen;258
5.7.6;2.7.6 Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen;258
5.7.7;2.7.7 Schallschutz von Fenstern;260
5.7.8;2.7.8 Schallschutz von Türelementen;262
5.7.9;2.7.9 Prüf- und Messverfahren bei Schallschutzproblemen;264
5.8;2.8 Die häufigsten Schäden im Bereich der Haustechnik;267
5.8.1;2.8.1 Sanitärinstallation;268
5.8.2;2.8.2 Heizungsinstallation;275
5.8.3;2.8.3 Elektroinstallation;280
6;3 Bauschadensfälle;291
6.1;Die Bauschadensfälle im Überblick;293
6.2;3.1 Flachdächer: Flachdach mit Titanzinkeindeckung;294
6.2.1;3.1.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;296
6.2.2;3.1.2 Grundlagen zur Korrosion;296
6.2.2.1;3.1.2.1 Feuchtigkeit;297
6.2.2.2;3.1.2.2 Belüftung/Sauerstoff;298
6.2.3;3.1.3 Schadensursachen;300
6.2.3.1;3.1.3.1 Falzdichtungsmaßnahmen;300
6.2.3.2;3.1.3.2 Unterkonstruktion/Trennlage;300
6.2.4;3.1.4 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;301
6.2.5;3.1.5 Instandsetzung;301
6.2.6;3.1.6 Sanierungskosten;302
6.2.7;3.1.7 Hinweise zur Schadensvermeidung;302
6.2.8;3.1.8 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;303
6.3;3.2 Flachdächer: Undichtigkeiten infolge von Rissbildung in der Foliendeckung;303
6.3.1;3.2.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;305
6.3.2;3.2.2 Schadensursachen;305
6.3.3;3.2.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;306
6.3.4;3.2.4 Instandsetzung;307
6.3.5;3.2.5 Kostenschätzung;307
6.3.6;3.2.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;308
6.3.7;3.2.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;309
6.4;3.3 Balkone: Wassereintritt durch nicht fachgerechten Anschluss der Balkonabdichtung;309
6.4.1;3.3.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;310
6.4.2;3.3.2 Schadensursachen;311
6.4.3;3.3.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;313
6.4.4;3.3.4 Instandsetzung;313
6.4.5;3.3.5 Kostenschätzung;314
6.4.6;3.3.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;315
6.4.7;3.3.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;315
6.5;3.4 Balkone: Krakeleerissbildung in der Beschichtung;316
6.5.1;3.4.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;317
6.5.2;3.4.2 Schadensursachen;317
6.5.3;3.4.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;318
6.5.4;3.4.4 Instandsetzung;318
6.5.5;3.4.5 Kostenschätzung;319
6.5.6;3.4.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;320
6.5.7;3.4.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;320
6.6;3.5 Holzbau: Schimmel an der Untersichtschalung;320
6.6.1;3.5.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;323
6.6.2;3.5.2 Schadensursachen;324
6.6.3;3.5.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;325
6.6.4;3.5.4 Instandsetzung;325
6.6.5;3.5.5 Kostenschätzung;325
6.6.6;3.5.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;326
6.6.7;3.5.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;327
6.7;3.6 Außenputze: kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung;327
6.7.1;3.6.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;328
6.7.2;3.6.2 Schadensursachen;329
6.7.3;3.6.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;330
6.7.4;3.6.4 Instandsetzung;330
6.7.5;3.6.5 Kostenschätzung;331
6.7.6;3.6.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;332
6.7.7;3.6.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;332
6.8;3.7 Außenputze: WDVS mit Kunstharzoberputz, Blasenbildungen;332
6.8.1;3.7.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;333
6.8.2;3.7.2 Schadensursachen;333
6.8.3;3.7.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;335
6.8.4;3.7.4 Instandsetzung;336
6.8.5;3.7.5 Kostenschätzung;336
6.8.6;3.7.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;337
6.8.7;3.7.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;337
6.9;3.8 Außenputze: Algenbildung auf WDVS;338
6.9.1;3.8.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;339
6.9.2;3.8.2 Schadensursachen;339
6.9.3;3.8.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;339
6.9.4;3.8.4 Instandsetzung;339
6.9.5;3.8.5 Kostenschätzung;340
6.9.6;3.8.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;340
6.9.7;3.8.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;341
6.10;3.9 Verblechungen und Metallarbeiten: Putzabplatzungen;341
6.10.1;3.9.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;342
6.10.2;3.9.2 Schadensursachen;342
6.10.3;3.9.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;344
6.10.4;3.9.4 Instandsetzung;344
6.10.5;3.9.5 Kostenschätzung;344
6.10.6;3.9.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;345
6.10.7;3.9.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;345
6.11;3.10 Fenster und Außentüren: Wassereintritt am Fenster und im Fußbodenbereich;346
6.11.1;3.10.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;346
6.11.2;3.10.2 Schadensursachen;348
6.11.3;3.10.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;348
6.11.4;3.10.4 Instandsetzung;348
6.11.5;3.10.5 Kostenschätzung;348
6.11.6;3.10.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;349
6.11.7;3.10.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;350
6.12;3.11 Estriche: Calciumsulfat-Estrich in Hotelbädern;350
6.12.1;3.11.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;351
6.12.2;3.11.2 Schadensursachen;352
6.12.3;3.11.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;354
6.12.4;3.11.4 Instandsetzung;355
6.12.5;3.11.5 Kostenschätzung;355
6.12.6;3.11.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;355
6.12.7;3.11.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;356
6.13;3.12 Estrich auf Dämmschicht: Verformung im WandBodenrand-Bereich;356
6.13.1;3.12.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;357
6.13.2;3.12.2 Schadensursachen;358
6.13.3;3.12.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;359
6.13.4;3.12.4 Instandsetzung;359
6.13.5;3.12.5 Kostenschätzung;360
6.13.6;3.12.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;360
6.13.7;3.12.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;361
6.14;3.13 Beläge und Bekleidungen: unzulässige Toleranzen der Setzstufen;361
6.14.1;3.13.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;363
6.14.2;3.13.2 Schadensursachen;363
6.14.3;3.13.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;366
6.14.4;3.13.4 Instandsetzung;366
6.14.5;3.13.5 Kostenschätzung;367
6.14.6;3.13.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;367
6.14.7;3.13.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;368
6.15;3.14 Parkett und Holzwerkstoffe: klaffende Fugen und Hohlstellen;368
6.15.1;3.14.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;369
6.15.2;3.14.2 Schadensursachen;370
6.15.3;3.14.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;374
6.15.4;3.14.4 Instandsetzung;375
6.15.5;3.14.5 Kostenschätzung;376
6.15.6;3.14.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;377
6.15.7;3.14.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter und Literatur;377
6.16;3.15 Parkett und Holzwerkstoffe: Aufwölbung und Hohlstellen;378
6.16.1;3.15.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;378
6.16.2;3.15.2 Schadensursachen;381
6.16.3;3.15.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;381
6.16.4;3.15.4 Instandsetzung;381
6.16.5;3.15.5 Kostenschätzung;382
6.16.6;3.15.6 Hinweise zur Schadensbegrenzung;383
6.16.7;3.15.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;383
6.17;3.16 Wasserschaden: defekte Steckverbindung in einem Ausstellungsraum;384
6.17.1;3.16.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;384
6.17.2;3.16.2 Schadensursachen;384
6.17.3;3.16.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;386
6.17.4;3.16.4 Instandsetzung;386
6.17.5;3.16.5 Kostenschätzung;389
6.17.6;3.16.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;389
6.17.7;3.16.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;390
6.18;3.17 Beläge und Bekleidungen: irreversible Fleckenbildung durch Wassereinbruch;390
6.18.1;3.17.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;391
6.18.2;3.17.2 Schadensursachen;392
6.18.3;3.17.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;392
6.18.4;3.17.4 Instandsetzung;393
6.18.5;3.17.5 Kostenschätzung;393
6.18.6;3.17.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;393
6.18.7;3.17.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;394
6.19;3.18 Beläge und Bekleidungen: großflächige Ablösung des Terrassenbelags;394
6.19.1;3.18.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;396
6.19.2;3.18.2 Schadensursachen;396
6.19.3;3.18.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;399
6.19.4;3.18.4 Kostenschätzung;399
6.19.5;3.18.5 Instandsetzung;400
6.19.6;3.18.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;400
6.19.7;3.18.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;400
6.20;3.19 Beläge und Bekleidungen: Ablösungen im Kalkputz;401
6.20.1;3.19.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;402
6.20.2;3.19.2 Schadensursachen;402
6.20.3;3.19.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;404
6.20.4;3.19.4 Instandsetzung;404
6.20.5;3.19.5 Kostenschätzung;404
6.20.6;3.19.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;405
6.20.7;3.19.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;405
6.21;3.20 Beläge und Bekleidungen: nicht fachgerechter Bodenaufbau;406
6.21.1;3.20.1 Tatsachenfeststellung durch Bodenöffnungen;407
6.21.2;3.20.2 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;413
6.21.3;3.20.3 Schadensursachen;413
6.21.4;3.20.4 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;414
6.21.5;3.20.5 Kostenschätzung;414
6.21.6;3.20.6 Instandsetzung;415
6.21.7;3.20.7 Hinweise zur Schadensvermeidung;415
6.21.8;3.20.8 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, Literatur;415
6.22;3.21 Schallschutz: unzureichende Luftschalldämmung einer Wohnungstrennwand;416
6.22.1;3.21.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;416
6.22.2;3.21.2 Schadensursachen;417
6.22.3;3.21.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;418
6.22.4;3.21.4 Instandsetzung;418
6.22.5;3.21.5 Kostenschätzung;418
6.22.6;3.21.6 Hinweise zur Schadensvermeidung;419
6.22.7;3.21.7 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;419
6.23;3.22 Wärmeschutz: Luftundichtheit im Traufbereich;420
6.23.1;3.22.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;420
6.23.2;3.22.2 Schadensursachen;422
6.23.3;3.22.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;424
6.23.4;3.22.4 Kostenschätzung;425
6.23.5;3.22.5 Hinweise zur Schadensvermeidung;426
6.23.6;3.22.6 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;426
6.24;3.23 Wärmeschutz: kalte Raumecke mit Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung;427
6.24.1;3.23.1 Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadensursachen;427
6.24.2;3.23.2 Schadensursachen;428
6.24.3;3.23.3 Welche Sanierungsschritte sind erforderlich?;429
6.24.4;3.23.4 Kostenschätzung;430
6.24.5;3.23.5 Hinweise zur Schadensvermeidung;432
6.24.6;3.23.6 DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter;433
7;4 Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014;435
7.1;4.1 § 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen;443
7.1.1;4.1.1 Energieausweis bei Neubauten;443
7.1.2;4.1.2 Energieausweis bei Verkauf;444
7.1.3;4.1.3 Vorlage des Energieausweises bei Vermietung und Verpachtung;444
7.1.4;4.1.4 Form;445
7.1.5;4.1.5 Gestaltung des neuen Energieausweises;447
7.1.6;4.1.6 Modernisierungsempfehlungen;449
7.1.7;4.1.7 Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Energieausweis;450
7.1.8;4.1.8 Ausstellerpflichten;450
7.1.9;4.1.9 Registriernummer;450
7.1.10;4.1.10 Pflichten des Eigentümers in Immobilienanzeigen;451
7.2;4.2 EnEV und Bauträgervertrag;453
7.3;4.3 Neue Anforderungen für Neubauten;453
7.4;4.4 Neue Anforderungen für Bauten im Bestand;454
8;Abkürzungsverzeichnis;455
9;Abbildungsverzeichnis;459
10;Arbeitshilfen;467
11;Stichwortverzeichnis;469
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Leseprobe

1   Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung



Dass ein Bauwerk gänzlich mangelfrei errichtet oder eine sonstige Bauwerksleistung vollkommen fehlerfrei ausgeführt wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Mängel am neu erstellten Haus oder an der ausgeführten Leistung, so ärgerlich sie für die Beteiligten auch sein mögen, kommen leider immer wieder vor.

Die Regelungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und, sofern sie zur Vertragsgrundlage gemacht wurden, die besonderen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) greifen immer dann, wenn Werkleistungen - in den hier behandelten Fällen speziell Bauwerksleistungen - Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind. Hierunter fallen nicht nur typische Werkverträge, also etwa die Beauftragung von Renovierungsleistungen oder Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude, sondern beispielsweise auch die schlüsselfertige Erstellung eines Hauses durch einen Generalunternehmer oder Schlüsselfertigbauer bzw. der Kauf einer bereits erstellten oder noch zu erstellenden Immobilie von einem Bauträger.

Die VOB/B, auf die im Folgenden in den einzelnen Kapiteln gesondert eingegangen wird, stellt, sofern sie wirksam vereinbart wurde, in Form von standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen auf. Diese Regelungen gehen dann den sonstigen Regelungen des Werkvertragsrechts des ansonsten einschlägigen BGB vor bzw. modifizieren diese. Bei der VOB/B handelt es sich, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, um AGB, die, um wirksam zu sein, auch einer AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten müssen. Im unternehmerischen Verkehr ist die VOB/B insoweit privilegiert, als sie bei inhaltlich unveränderter Einbeziehung als ausgewogen angesehen wird und damit einer Inhaltskontrolle entzogen ist. Anders ist dies, wenn der Unternehmer oder Auftragnehmer die VOB/B in einen Vertrag mit einem Verbraucher einbezieht. Dann findet in jedem Fall eine Inhaltskontrolle statt. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) empfiehlt deshalb die Anwendung der VOB/B nur noch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Damit sind wir beim Begriff der Bauwerksleistung . Auch die Bauwerksleistung ist - wie der Name schon andeutet - Werkleistung. Warum also diese Differenzierung? Mängelansprüche, wie sie Inhalt der weiteren Ausführungen sind, verjähren unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Bauwerksmängel oder um Mängel sonstiger werkvertraglicher Leistungen handelt. Für Erstere gilt eine - mangels abweichender, wirksamer vertraglicher Vereinbarung - grundsätzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren, im Fall der letztgenannten Alternative eine solche von zwei Jahren. Hierauf wird in Kapitel 1.5 noch im Einzelnen eingegangen.

Von Bauwerksarbeiten spricht man nicht nur dann, wenn es um die Errichtung eines neuen Gebäudes geht. Als solche werden vielmehr auch Erneuerungs- und Umbauarbeiten an einem bereits erstellten Gebäude angesehen, sofern sie für dessen Bestand, Konstruktion, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.

Beispiel
Pflasterung der Terrasse oder des Hofs


Errichtung eines Wintergartens auf dem Flachdach


Anbringung eines Maschendrahtzauns an einbetonierten Pfosten


Einbau eines Kachelofens mit entsprechender Planung


Verlegung eines Betonsteinpflasters


Einbau einer Alarmanlage


Schutzbehandlung der Fassade



In Abgrenzung hierzu liegen sonstige Werkleistungen beispielsweise dann vor, wenn

Anstricharbeiten zum Zweck der Verschönerung der Fassade,


bloße Mängelnachbesserungen am Parkettboden oder


reine Erdarbeiten (ohne Bezug zur Neuerrichtung eines Gebäudes)


Gegenstand von Aufträgen sind.



1.1   Baumängel können zu Bauschäden führen

Was beim Bauherrn oder Auftraggeber Unmut hervorruft, ist oftmals nicht der Baumangel an sich, sondern vielmehr das, was er bewirkt, nämlich eine Schädigung der Bausubstanz. In der Praxis werden die Begriffe Baumangel und Bauschaden unterschiedlich verwendet. Techniker nehmen erfahrungsgemäß insoweit andere Differenzierungen vor als Juristen. In der Gesetzessprache gibt es - streng genommen - den Begriff des Bauschadens nicht. Abgehandelt werden dort allgemein Schäden , die durch eine unzureichende Leistungserbringung verursacht wurden.

In Wikipedia wird der Bauschaden als eine Verschlechterung des Zustands einer Immobilie durch einen Baumangel definiert, wobei ein Bauschaden auch andere Ursachen haben kann, beispielsweise einen Wasserrohrbruch.

Baumängel sind Beeinträchtigungen eines Bauwerks als Ergebnis der Verletzung von Vertragspflichten. Liegen Baumängel vor, können diese - müssen aber nicht zwingend - zu Bauschäden führen. Letztere können aber auch Folge einer unzulänglichen bzw. vertragswidrigen Bauwerkserrichtung sein. Ursache des Bauschadens ist in diesen Fällen der Baumangel.

Beispiel
Die Außenwände eines Kellers werden unzureichend abgedichtet. Hierin liegt das Defizit der geschuldeten Werkleistung. Dringt Wasser ein und beschädigt es die Bausubstanz, realisiert sich dadurch der Bauschaden.



1.2   Die Ansprüche bei Mängeln

Für eine mangelhafte Bauwerksleistung muss der Auftragnehmer einstehen. Spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme muss sein Werk frei von Mängeln sein. Als Erfolg schuldet er eine mangelfreie und insbesondere auch funktionsfähige Leistung bzw. ein mangelfreies Bauwerk. Ist dies nicht der Fall und bessert er seine mangelhafte Leistung nicht nach, braucht diese, wenn die vorhandenen Mängel die Grenze der Unwesentlichkeit überschreiten, auch nicht abgenommen zu werden. Zudem setzt er sich gegenüber seinem Auftraggeber weitergehenden Ansprüchen aus.

Zeigen sich nachträglich am erstellten Bauwerk oder an der ausgeführten Werkleistung Mängel, stehen dem Auftraggeber die Rechte zu, wie sie in § 634 BGB bzw. bei wirksam vereinbarter VOB/B in § 13 aufgeführt sind.

1.2.1   Wann ist die Werkleistung mangelhaft?

Um Mängelansprüche geltend machen zu können, muss an der erbrachten Werkleistung ein Mangel vorliegen. Dieser kann, muss aber nicht zwingend ein bautechnisches Defizit darstellen. Das BGB stellt in § 633 Abs. 2, der in seiner Neufassung den Mangelbegriff definiert, in erster Linie auf die von den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit ab. Damit sind die Merkmale gemeint, welche die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung haben soll. Weicht die Leistung von dem ab, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgegeben hat, liegt ein Baumangel vor. Letztlich bedeutet dies, dass ein Mangel auch dann vorliegen kann, wenn sich die erbrachte Leistung ohne Weiteres für die beabsichtigte Verwendung eignet, also negative Folgen für die Gebrauchstauglichkeit des Werks nicht gegeben sind.

Beispiel
Vereinbart wurde ein durchgehend eingefärbter Außenputz, tatsächlich ausgeführt wird ein üblicher Putz, bei dem nur die oberste Lage eingefärbt ist. Auch wenn technisch beide Ausführungsarten denselben Zweck erfüllen und bautechnisch nicht zu beanstanden sind, liegt ein Mangel vor. Es wurde nicht das ausgeführt, was bestellt war.


Wurde konkret eine bestimmte Beschaffenheitsvereinbarung nicht festgelegt oder lässt sich dies aus den Vertragsumständen nicht feststellen, ist zu überprüfen, ob aus den vertraglichen Vereinbarungen ein bestimmter Verwendungszweck abgeleitet werden kann. Ist dies der Fall und eignet sich das erstellte Werk für die konkret vorgesehene Verwendung nicht, liegt ein Sachmangel vor.

Beispiel
Der Bauherr weist bei den Vertragsanbahnungsgesprächen für die schlüsselfertige Errichtung seines Einfamilienhauses mit Einzelgarage darauf hin, dass er in dieser seinen Wohnwagen Modell Dreizimmerwohnung mit einer Gesamthöhe von 2,50 m unterstellen möchte. Das ausgeführte Garagentor weist aber nur eine lichte Höhe von 2,10 m auf.


1.2.1.1   Entspricht die erbrachte Leistung den Erwartungen des Bauherrn?
Lässt sich keine Beschaffenheitsvereinbarung feststellen und beschreibt auch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung die geschuldete Leistung nicht näher, muss anhand gewöhnlicher Verwendungskriterien und durch Feststellung des Üblichen bei Werken gleicher Art überprüft werden, ob die erbrachte Leistung dem entspricht, was der Besteller nach Art des Werks erwarten durfte. Wenn das hergestellte Werk dem widerspricht, liegt ein Mangel vor.

Nichts anderes gilt, wenn vertraglich die Geltung der VOB/B vereinbart wurde. Bereits in der Fassung 2002 wurde - um einen zu großen Unterschied zur entsprechenden BGB-Regelung zu verhindern - die neue Mangeldefinition des BGB mit lediglich sprachlichen Straffungen des Textes übernommen. Es kommt damit - anders als noch in Vorgängerfassungen der VOB/B - nicht mehr auf die Frage an, ob die Leistung des Auftragnehmers nur...




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Autor

Bernhard MetzgerDipl.-Ing. (FH) Bernhard Metzger ist freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Mitglied im LVS, BGDS und BBauSV und Autor einschlägiger Fachliteratur.Helmut AschenbrennerHelmut Aschenbrenner, Rechtsanwalt, ist Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen und Referent für Baurecht, München. Zudem ist er Mitglied der ARGE Baurecht im DAV.Georg HopfenspergerGeorg Hopfensperger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, berät als freier Mitarbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins München in Mietrechtsfragen und ist Autor zahlreicher Fachbücher.Stefan OnischkeStefan Onischke ist Dipl.-Ing. (Univ.) und freiberuflicher Architekt. Bisherige Veröffentlichungen in Bayerische Haus- und Grundbesitzerzeitung, Abendzeitung München.

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