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Bundesländer und Landtage

E-BookEPUBDRM AdobeE-Book
164 Seiten
Deutsch
Facultaserschienen am01.07.20121. Auflage
Die Beiträge - geschrieben von Politik- und RechtswissenschaftlerInnen, Beratern, Journalisten, Politikern, Parteimanagern und Studierenden des Masterlehrgangs Politische Kommunikation an der Donau-Universität Krems - widmen sich regionalen politischen Entscheidungs- und Verwaltungsebenen. Das Spektrum der Beiträge reicht dabei vom Ländervergleich D A CH über die Analyse von Landtagswahlkämpfen in Österreich bis hin zum Wechselspiel der Länder mit der Europäischen Union. So entsteht ein buntes Bild über die Spezifika regionaler Politik und ihrer medialen Vermittlung, über Formen der Partizipation vor Ort und das Handwerk des parteilichen Kommunikationswettbewerbs.mehr
Verfügbare Formate
BuchGebunden
EUR9,60
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Produkt

KlappentextDie Beiträge - geschrieben von Politik- und RechtswissenschaftlerInnen, Beratern, Journalisten, Politikern, Parteimanagern und Studierenden des Masterlehrgangs Politische Kommunikation an der Donau-Universität Krems - widmen sich regionalen politischen Entscheidungs- und Verwaltungsebenen. Das Spektrum der Beiträge reicht dabei vom Ländervergleich D A CH über die Analyse von Landtagswahlkämpfen in Österreich bis hin zum Wechselspiel der Länder mit der Europäischen Union. So entsteht ein buntes Bild über die Spezifika regionaler Politik und ihrer medialen Vermittlung, über Formen der Partizipation vor Ort und das Handwerk des parteilichen Kommunikationswettbewerbs.
Details
Weitere ISBN/GTIN9783991111184
ProduktartE-Book
EinbandartE-Book
FormatEPUB
Format HinweisDRM Adobe
Verlag
Erscheinungsjahr2012
Erscheinungsdatum01.07.2012
Auflage1. Auflage
Reihen-Nr.3
Seiten164 Seiten
SpracheDeutsch
Artikel-Nr.5321327
Rubriken
Genre9200

Inhalt/Kritik

Leseprobe
Peter Bußjäger
Föderalismus in Österreich, Deutschland und der Schweiz
1Einführende Bemerkungen

Die drei Staaten Österreich, Deutschland und die Schweiz gelten als klassische Bundesstaaten, weisen jedoch zahlreiche Unterschiede auf, was ihre staatsrechtliche Ausformung, ihre historischen Traditionen oder auch die Einbettung in das internationale Umfeld betrifft. Während Österreich und Deutschland Mitglieder der Europäischen Union sind, steht die Schweiz bekanntlich außerhalb derselben, wenngleich mittlerweile sehr eng durch die Bilateralen Verträge1 mit dem Rechtssystem der Europäischen Union verflochten. Während Deutschland bereits als Monarchie zu den Bundesstaaten zählte, hat die Schweiz eine lange föderale und konföderale Tradition, ohne monarchische Wurzeln. Österreich ist dagegen erst nach dem Zusammenbruch der Monarchie als Bundesstaat entstanden.

In den folgenden Ausführungen sollen zunächst die Prinzipien des Föderalismus näher beschrieben werden (Kapitel 2), bevor die drei Fallbeispiele in Einzelstudien dargestellt werden (Kapitel 3). Im Anschluss erfolgt eine vergleichende Analyse von Gemeinsamkeiten und Unterschieden (Kapitel 4).
2Was ist Föderalismus?

Föderalismus weist verschiedene Ausprägungen und Dimensionen auf, die im Folgenden zum besseren Verständnis näher behandelt werden sollen.
2.1Der Bundesstaat als Ausprägung des Föderalismus
Föderalismus und Bundesstaat sind eng miteinander verwobene Begriffe, jedoch keine Synonyme (siehe dazu Pernthaler 2000: 3ff., Gamper 2010: 82). Während Föderalismus gleichsam multidisziplinäre Komponenten in sich birgt und unter juristischen2, politologischen3, historischen4 und soziologischen5 Aspekten betrachtet werden kann, ist der Bundesstaat seine staatsrechtliche, damit juristische Ausprägung (vgl. Pernthaler 2000: 7, Gamper 2010: 82).6

Die Staatstheorie unterscheidet trotz zunehmend schwierigeren Abgrenzungsproblemen den (föderalen) Bundesstaat noch immer vom (nichtföderalen) dezentralisierten Einheitsstaat, hier als unitarischer Staat bezeichnet (vgl. Pernthaler 2000: 10f., Gamper 2010: 84). Es gibt heute neben den klassischen Bundesstaaten zahlreiche weitere politische Systeme, die mehr oder weniger starke föderale Elemente aufweisen. Als Unterscheidungsmerkmal zwischen föderalen und dezentralen Systemen dient die Formel vom right to decide , die für föderale Systeme kennzeichnend ist, und jener des right to act , die dezentralisierte unitarische Systeme prägt.

Weiters wird der Bundesstaat vom konföderalen System unterschieden. In Letzterem schließen sich souveräne Staaten zu einer Organisation zusammen, die zwar über sehr weitgehende Befugnisse verfügen kann, die Mitgliedstaaten bleiben aber in ihren inneren Angelegenheiten autonom und haben ein Recht auf Austritt (siehe dazu Sturm 2010: 11, Gamper 2010: 84).7 Beim Bundesstaat handelt es sich demgegenüber um einen nicht auf Völkerrecht beruhenden Zusammenschluss von Gliedstaaten im Rahmen einer Verfassung. Die Gliedstaaten mögen zwar noch über eine mehr oder weniger stark eingeschränkte Souveränität verfügen, sie haben aber im Regelfall kein Sezessionsrecht und gehören einem Staatsverband an, der seinerseits über die völkerrechtliche Souveränität verfügt.

Zwischen und in diesen verschiedenen Kategorien gibt es Mischformen (wie etwa die Europäische Union) und Schattierungen. Insbesondere gibt es Staaten, die staatsrechtlich nicht als Bundesstaaten zu qualifizieren sind, aber starke föderale, nicht nur dezentrale Elemente aufweisen.

Dezentrale Gesetzgebungshoheiten gibt es aber nicht nur in Bundesstaaten, sondern mitunter auch in ansonsten unitarisch konstruierten Staaten, in welchen einzelne Untergliederungen über besondere Gesetzgebungshoheiten verfügen (unitarische Staaten mit Asymmetrien).

Die Bandbreite dieser Erscheinungsformen der Staatenwelt als Kategorien der Staatstheorie und weitere Untergliederungen wird anhand von Abbildung 1 beispielhaft veranschaulicht.

Abbildung 1:Phänologie der Staatenwelt zwischen Einheitsstaat und Konföderationen als Kategorien der Staatstheorie (Stand 2011)

* Der Vollständigkeit halber bleibt an - zumerken, dass auch föderale Systeme Asymmetrien aufweisen können. So gibt es in verschiedenen Bundes - staaten Territorien , welchen eine gewisse Autonomie, jedoch nicht der Rang eines Gliedstaates zukommt (z.B. Australien, Kanada).

** Jedes föderale System unterscheidet sich in vielen Punkten vom jeweils anderen. Unter diesem Aspekt ist die Kategorie typisches föderales System lediglich auf Grund tauglicher alternativer Termini zustande ge - kommen.

Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass die staatsrechtlichen Strukturen nur ein Faktor im sozialen System des Staates sind, die sich von den realpolitischen Gegebenheiten durchaus unterscheiden können. Auch unitarische Staaten können etwa durch ein stark regionalisiertes Parteiensystem Elemente eines Föderalismus aufweisen wie umgekehrt staatsrechtlich föderalisierte Systeme durch zentralistische Züge ihres Parteiensystems überlagert werden können. Unitarische Staaten können auch ein beachtliches Maß an administrativer Dezentralisierung aufweisen und durch eine spezifische Form der Steuerung den dezentralen Organen erhebliche Entscheidungsspielräume überlassen. Umgekehrt wiederum können auch föderal strukturierte Staaten von einem hohen administrativen Zentralisierungsgrad geprägt sein (siehe Abb. 2).

Abbildung 2:Subnationale Einheiten in föderalen und unitarischen Systemen

Subnationale Entität

Föderale Systeme

Unitarische Systeme

Handlungsform

right to decide

right to act

Instrumente

Gesetze und Vollzugsanweisung

Vollzugsanweisung

Gestaltungsspielraum

abhängig vom
(verfassungsrechtlich abgesicherten)
Kompetenzbereich

abhängig vom
(durch die zentrale Ebene festgelegten)
Kompetenzbereich

Weitere Faktoren mit Einfluss auf den (De-)Zentralisierungsgrad (Auswahl)

⢠Parteiensystem/Verbände

⢠ökonomische Disparitäten

⢠gesellschaftliche/kulturelle Differenzierungen

⢠Verwaltungskulturen
2.2Erscheinungsformen und Typologien von Bundesstaaten
Bundesstaaten sind dynamische Systeme. Dennoch gibt es verschiedene Kriterien, nach denen bestimmt werden kann, ob eine Entität einen Bundesstaat darstellt, und verschiedene Kategorien von Bundesstaaten, die im folgenden Abschnitt beschrieben werden.
2.2.1Staatsrechtliche Kriterien des Bundesstaates
Es kann in der Staatstheorie ein gewisser common sense dahingehend festgemacht werden, dass föderale Systeme folgende Eigenschaften aufweisen (siehe dazu etwa Pernthaler 2004: 299, Gamper 2010: 88ff., Sturm 2010: 40ff., Anderson 2008: 16f.):

a)die legislative und administrative Teilung der Kompetenzen (Kompetenzverteilung) zwischen dem Bund und den Gliedern ;

b)die Mitwirkung der Glieder an der Gesetzgebung des Bundes ( Bundesrat oder Senat );

c)die institutionelle Autonomie der Glieder , ihre eigene Organisation und ihre politischen Institutionen festzulegen (Verfassungsautonomie);

d)die eigenständige Finanzhoheit der Glieder (Budgethoheit).

Diese vier Kriterien sind in den föderalen Systemen der Welt - und auch zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz - in sehr unterschiedlicher Weise ausgeprägt.
2.2.2Typologie nach der staatsrechtlichen Konzeption: dualer und verflochtener Bundesstaat
Der duale Bundesstaat ist von einer größtmöglichen Trennung der staatlichen Ebenen Bund und Glieder geprägt. Die Kompetenzen sind im Idealmodell eindeutig einem der beiden Träger legislativer oder administrativer Gewalt zugeordnet. Es gibt außer über den Bundesrat ( Senat ) keine Interventionsmöglichkeiten der Glieder in der Bundespolitik. Umgekehrt gibt es abgesehen von gewissen Instrumenten der Bundesaufsicht, sofern etwa die Glieder Bundesrecht nicht vollziehen, auch keine Intervention des...
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